Hallo cooncreole,
hast du der Ausländerbehörde die Trennung schon gemeldet? Wenn nicht, bitte schleunigst nachholen, da alle Veränderungen, die den Aufenthaltsstatus beeinflussen können, sofort gemeldet werden müssen.
Da Ihr keine 2 Jahre in ehelicher Lebensgemeinschaft gelebt habt, hat Dein Noch-Ehemann kein eigenständiges Aufenthaltsrecht aufgrund der Ehe erworben.
Seine einzige Chance ist - wie Du ja auch schriebst - über Eure gemeinsame Tochter, also zwecks Personenfürsorge für ein deutsches Kind. Hier reicht aber eine reine "Begegnungsgemeinschaft" (also ab und zu mal sehen) nicht aus, sondern er muss sich wirklich intensiv um das Kind kümmern.
Negativ ausgelegt werden kann ihm auch, dass er keinen Unterhalt zahlt (hast Du schon mal an eine Klage wegen Unterhaltspflichtverletzung gedacht?)
Bezüglich seiner Eidesstattlichen Versicherung: Hast Du Beweise, dass er Dich geschlagen hat? (also warst Du beim Arzt, gibt es ein Attest, gibt es sonstige Zeugen?) Dann könntest Du ihn anzeigen, wegen Falschbeeidung (ist ein Straftatbestand).
Wegen der Drohung Dich zu töten und Deine Tochter zu entführen, würde ich bzgl. des alleinigen Sorgerechts auf eine ganz schnelle Entscheidung drängen (kann man da evtl. was mit "einstweiliger Verfügung" vor Gericht machen?) Falls alleiniges Sorgerecht abgelehnt wird, dann wenigstens auf alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht pochen.
Außerdem könntest Du noch erwähnen, dass Du Angst hast, dass er gegen die Tochter gewalttätig wird - schließlich wurde er auch schon gegen Dich tätlich.
Das ist erst mal alles, was mir dazu einfällt.
Ich wünsche Dir viel Kraft und Durchhaltevermögen. Pass gut auf Dich und Deine Tochter auf
Viele Grüße
Janna
P.S. leider höre ich immer wieder, dass den Männern mehr geglaubt wird, die Frauen werden oft als "hysterische, rachsüchtige Zicken" angesehen und haben es sehr schwer, mit ihren Angaben bei den Behörden durchzukommen. Aber das kommt auch immer auf die jeweiligen Sachbearbeiter an. Ich wünsche Dir, dass Du an verständnisvolle SB gerätst, die wirklich durchblicken.
P.P.S. Frag mal beim Caritas-Verband und beim Diakonischen Werk um Rat. Die haben oft auch einen Migrationsdienst und geben auch Beratung. Außerdem wäre der iaf (
http://www.binational-in.de bzw.
http://www.verband-binationaler.de/ ) eine gute Anlaufstelle - dort sitzen auch auf Ausländerrecht spezialisierte Anwälte.