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Visum England -> Deutschland fuer Indonesierin (Gelesen: 916 mal)
bhirsch
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Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Visum England -> Deutschland fuer Indonesierin
01.06.2005 um 20:26:28
 
Hallo,

ich habe folgendes Problem. Letzes Jahr habe ich eine Indonesierin in England geheiratet. ZU dieser Zeit habe ich dort studiert, und entsprechend hat meine Frau eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis fuer England erhalten, und ein Besuchervisum fuer Deutschland fuer ein Jahr. Soweit, so gut.

Nun habe ich seit 2 Monaten eine Stelle in Berlin. Meine Frau hat noch einen Job bei einer internationalen Firma in England, und wir wollten urspruenglich fuer die erste Zeit (also bis Oktober oder so) zweigleisig fahren, d.h. ich lebe und arbeite in Berlin, und evaluiere meine Stelle, und sie arbeitet in Leeds. Plan war, dass wenn meine Stelle nicht gefaellt ich einfach zurueck nach England gehe, und ansonsten dass sie nach einem halben Jahr (also Oktober) nach Deutschland nachzieht.

Nun wurde meine Frau bei der Einreise nach England gefragt wo ich mich aufhalte, sie sagte Deutschland, und folglich stellten die Einreisebehoerden fest dass damit ihr Visum nicht mehr gueltig sei. Zwar haben sie sie noch einreisen lassen, allerdings sagt nun die Firma meiner Frau dass sie ein englisches Arbeitsvisum anfragen muesste, was 2 Monate dauert, und wobei die Forma Zeit und Geld investieren muss -> dies bedeutet natuerlich auch dass meine Frau nicht einfach nach 2 wieteren Monaten dort kuendigen kann (Morally). (Daraus folgt dass entweder sie kuendigt und herkommt, oder ich kuendige und zurueck nach England gehen muss.)

Meine Fragen nun:
Ist es fuer meine Frau moeglich, in der Londoner Deutschen Botschaft ein Familienzusammenfuehrungsvisum anzufragen?
Wie lange dauret dies, und was muessen wir beachten?

Gibt es noch andere Moeglichkeiten, i.e. kann meine Frau mit dem Besuchervisum einreisen und das Familienzusammenfuehrungsvisum hier anfragen, oder muss sie (im schlimmsten Fall) nach Indonesien um dies an der Deutschen Botschaft Jakarta zu tun?

Gibt es irgendwelche Regeln die meiner Frau (zeitweilig) die Arbeit und Reise in England erlauben?

Mir ist klar dass einige der Fragen eher in England geklaert werden muessten, aber jeder Tipp ist sehr willkommen!

Waehrend wir unsere Hochzeit (und Visa) geregelt haben habe ich auf diesem Forum sher kompetente Hilfe erhalten, ich hoffe dass Sie mir auch jetzt weiterhelfen koennen.

Mit freundlichem Gruss,

Benjamin
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Mick
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immer lächeln ;)


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46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 01.06.2005 um 21:06:12
 
Hi,
so lange Deine Frau legal in England wohnt, ist die
dortige Deutsche Botschaft auch für die Erteilung eines
Visums zur Familienzusammenführung zuständig. Dafür
wird der Pass und die Heiratsurkunde benötigt. Nicht
schlecht wäre auch eine Meldebescheinigung von Dir,
damit man sieht, wo Du wohnst. Muss aber ned. Du
kannst auch versuchen eine Vorabzustimmung zu er-
halten, siehe oben in der FAQ unter Definitionen.

Mit einem Schengenvisum ginge es auch, siehe unter
Gesetze in § 39 Nr. 3 Aufenthaltsverordnung.

Indonesien dürfte Euch also erspart werden.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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