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heirat mit Fiktionsbescheinigung möglich ? (Gelesen: 1.817 mal)
rachana
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag heirat mit Fiktionsbescheinigung möglich ?
01.06.2005 um 15:56:58
 
Hallo

-  Ich bin eine Sprachkurs Student aus Indien seit 2 Jahre.(Aufenthaltbeweligung)
-  Vor 2 Monate habe ich Antrag gestelt für verlängerung.
   Aber ich habe für 3 Monate Fiktionbescheinigung bekommen.
   und verlangt bescheinigung von uni.(aber habe ich nicht).

- Ich bin Schwanger mit meine Freund (auch Indien)
   Er sagt mir wenn wir heiraten bekomme ich keine schwerigkeiten mit verlängerung.
   Er ist seit 2000 in Deutschland war geschiden mit eine Deutsche Frau.
   (seine visum Niederlassung)

Bitte sagen sie jemand hat er recht?
Kann ich meine Aufenthalt status wecheln?
Müßen wir in Deutschland heiraten ?(in Indien möglich?)
gibt es andere weg auser Heirat ?    ( ich bin noch jung ...nur 20 Jahre alt)

Danke  i4a is great

Rachana
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 01.06.2005 um 17:12:03
 
Hmmm,

die Fragen haben ja mit der Überschrift nix zu tun, aber:

Ja mit der Fiktionsbescheinigung ist eine Heirat grundsätzlich möglich.

Voraussetzung wären ein gültiger echter Pass und ordnungsgemäße Eheschließungspapiere, siehe dazu die FAQ´s.

Grüße
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Mick
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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #2 - 01.06.2005 um 18:12:49
 
Hi,
zum Status:
Wenn ein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthalts-
erlaubnis zum Zwecke des Ehegattennachzuges be-
steht, dann kann der Status auch geändert werden.
Da Dein Freund Inhaber einer NE ist, kann es durch-
aus so sein. Hängt aber von mehreren Faktoren ab.
Zum Beispiel: eheliche Lebensgemeinschaft, aus-
reichendes Einkommen, ausreichend große Wohnung.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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rachana
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 03.06.2005 um 10:36:04
 
Hi,
erstmal dankeschön für ihre Anwort .

aber ich habe nicht genau verstanden.  ich habe gehörd Ehegattennachzuge machmal nur wenn eine Parterner Ausland wohnt aber wir haben doch gleis wohnsitz in Deutschland. ich verdiene 400 euro und er 1000 miete ist 350für 35 qm. Iche denke das ist genug und wann braucht dieser Bescheinigung ? nach der Hochzeit oder vor ? 

rachana
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