Hallo musicman,
die Profis hier im Forum werden sich bestimmt noch zu Wort melden, und dir die eine oder andere Antwort auf deine Fragen geben...
Zitat:Was kann man tun? Beide Ämter sind unterschiedlicher Meinung, und ausgetragen wird das auf dem Rücken meiner Freundin ...
...eins kann ich als Nicht-Profi dir aber jetzt schon sagen: grundsätzlich ist die Ausländerbehörde für alle Aufenthalsangelegenheiten deiner Freundin zuständig, es liegt allein und einzig im Ermessen dieser Behörde, ob und für wie lange eine neue Aufenthaltserlaubnis ausgestellt wird. Das heißt schon mal, dass hier nichts auf dem Rücken deiner Freundin ausgetragen wird
. Vermutlich bekommt deine Freundin eine neue
AE für ein paar Monate, sollte aber schauen, dass sie sich asap einen neuen Job findet. Längere Arbeitslosigkeit kann bei Ausländern ohne festen Aufenthaltsstatus grundsätzlich immer zu einem Problem werden.
BTW: seit dem 1.1.2005 wäre die
ABH auch bei einem neuen Job die erste Anlaufstelle für deine Freundin - "One-Stop Government".
Viele Grüße
chij