Hallo tibor,
nach 2 Jahren gelebter ehelicher Gemeinschaft hat die Frau ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erworben. Da nach der Trennung vom Ehemann aber dann die ehel. Lebensgemeinschaft nicht weiter besteht, wird nur eine befristete
AE erteilt werden (1 Jahr). Danach wird geprüft, ob Hinderungsgründe für eine weitere Erteilung einer
AE vorliegen (z.B. keine ausreichende eigenständige Sicherung des Lebensunterhaltes).
Aber: Wenn eine Trennung kurz nach den 2 Jahren Ehe erfolgt, weiß die Ausländerbehörde genau Bescheid, was da gespielt wurde ... und wird entsprechend prüfen und möglicherweise eine Verlängerung der
AE ablehnen.
Und ich muss Dir ganz ehrlich sagen, so sehr ich verstehen kann, dass die Frau hier bleiben möchte, finde ich diese Lügerei und Betrügerei (nichts anderes ist das in meinen Augen) äußerst mies. Die Chancen, dass es auffliegt, sind m. E. auch recht groß, und dann bekommt die Frau erst recht viel Ärger, ebenfalls der (Noch) Ehemann. Eine Scheinehe (und dies wäre in diesem Fall gegeben, auch wenn es vielleicht erst einmal eine Ehe aus Liebe war) ist strafbar. In diesem Fall wird die Frau später nicht so einfach wieder nach D einreisen können.
Also: Wie Ronny schon schrieb: Klare Verhältnisse schaffen, ausreisen und später für die neue Heirat ein Heiratsvisum beantragen oder im Heimatland der Frau heiraten.
Scheinehe und das Vorspiegeln falscher Tatsachen ist kein "Kavaliersdelikt" ... Und gerade wegen solcher Fälle, wie dem hier geschilderten, haben es die ehrlichen Paare so schwer. Meinen eigenen Erlebnisbericht wegen Verdachts auf Scheinehe kannst Du auf meiner Homepage nachlesen
http://members.futureprojects.info/Scheinehe Viele Grüße
Janna