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Aufenthalt US-Bürger (Gelesen: 1.130 mal)
andreas_m
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthalt US-Bürger
22.05.2005 um 10:55:48
 
hallo,

ich habe meine amerikanische freundin während ihres austauschstudiums in deutschland kennengelernt und wir haben uns seither (2 Jahre) ständig gegenseitig besucht.
jetzt ist sie bald mit ihrem studium in den usa fertig und will unbedingt zu mir nach deutschland ziehen, sie hält nichts mehr in ihrer heimat. haben wir irgendeine chance eine genehmigung zu bekommen bzw. sie eine chance einen arbeitsplatz und dadurch einen aufenthaltstitel zu bekommen?
oder ist der einzige "ausweg" die hochzeit, wobei ich mir ja nicht sicher bin ob das überhaupt geht, da ich noch mindestens 1,5 jahre studieren werde und somit ein eher geringers einkommen habe. oder kann sowas mit einer bürgschaft bsp. meiner und ihrer eltern umgangen werden?

würde mich über jede antwort freuen!
gruss
Andi
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Beiträge: 847
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #1 - 22.05.2005 um 15:28:54
 
Zunächst hat der Staatsangehörige aus den Vereinigten Staaten von Amerika ein visumfreies Besuchsrecht für die Dauer von 3 Monaten. Während dieser 3 Monate kann sich der US-Amerikaner eine Erwerbstätigkeit suchen und im Falle des Findens eine Aufenthaltsgenehmigung auch nach der Einreise einholen. BTW: Die vorherige Einholung der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ist obligatorisch und wird auch (im one-stop-government) von der Ausländerbehörde veranlasst. Es ist nur nicht so einfach, einen Arbeitsplatz zu finden, den kein EU-Bürger oder Türke (die haben Vorrang) haben will.

Bei der Eheschließung mit einem Deutschen entsteht ein Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis, ohne dass dazu noch besondere Voraussetzungen zu erfüllen wären (Kohle spielt gar keine Rolle).

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andreas_m
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 26.05.2005 um 09:26:41
 
Ich habe jetzt irgendwo gelesen dass man nach den ersten 3 Monaten den Aufenthalt erstmal verlängern lassen kann (Nachweis dass man dem Staat nicht zur Last fällt) um weiter Arbeit zu suchen, wisst ihr darüber was?
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