Hallo Herbert,
es ist wichtig, dass Du der
ABH anzeigst, dass Deine Frau und Du nicht mehr in ehelicher Gemeinschaft lebt. Jede Änderung, die evtl. das Aufenthaltsrecht betreffen könnte, muss der
ABH angezeigt werden. Wenn Du dies nicht tust, dann kann es für Dich rechtliche Folgen haben.
Dass Du den Zettel unterschrieben hast, dass die ehel. Lebensgemeinschaft fortbesteht, ist nicht weiter schlimm. Zu diesem Zeitpunkt bestand für Dich die ehel. Lebensgemeinschaft ja noch, Du hast also nicht gelogen. Dies würde ich der
ABH auch so sagen, falls die überhaupt den Zettel erwähnen. Und dass Du nun
zeitnah die
ABH darüber informierst, dass die ehel. Lebensgemeinschaft nicht mehr vorliegt, zeigt doch, dass Du den korrekten Weg gehst. (Wäre für mich eher ein Beweis Deiner Unschuld).
Folgen für die Ehefrau: Schwer zu sagen. Kann sein, dass die
ABH es so ansieht, dass das eigenständige Aufenthaltsrecht erworben ist, da 2 Jahre ehel. Lebensgemeinschaft bestanden haben, und dass sie weiter eine
AE bekommt. Wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht selbst sichern kann, erst mal für 1 Jahr.
Kann auch sein, dass die
ABH sagt, Du bist getäuscht worden, ehel. Lebensgemeinschaft bestand eigentlich keine 2 Jahre, deshalb Befristung der nunmehr bestehenden
AE und Ausreiseaufforderung.
Das Kind: Wer hat das Sorgerecht für das Kind?
Wenn Deine Frau das alleinige Sorgerecht hat, sieht es wohl eher schlecht aus. Dann steht und fällt der Aufenthalt des Kindes mit ihrem Aufenthalt.
Es ehrt Dich, dass Du an die Zukunft des Jungen denkst, andererseits finde ich es auch wichtig, dass Du an Deine Zukunft denkst.
Die Schwierigkeiten, in die Deine Frau möglicherweise kommt, hat sie sich selbst zuzuschreiben, es ist ihre Verantwortung. Bitte lass diese Verantwortung bei ihr. (Ich weiß, das ist schwer, trotzdem: probiere es).
Wichtig ist doch auch, dass Du weiterhin glaubhaft für die Behörden bleibst. Denn Du bleibst auf jeden Fall in D. Und lass mal den Fall passieren, dass Du Dich in ein paar Jahren wieder in eine ausländische Frau verliebst und sie heiraten willst. Dann weiß die Behörde aber ruck-zuck wieder von den "Unregelmäßigkeiten" Deiner früheren Beziehung und kann Dir Probleme für die neue Beziehung machen (okay, ich denke immer sehr weit in die Zukunft - aber ich finde, auch weit in der Zukunft liegende Dinge sollten bedacht werden ...)
Viele Grüße
Janna