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Arbeit und Ehe (Gelesen: 1.617 mal)
nixverstehen
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Lieber nie in der Bürokratie!


Beiträge: 8
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Arbeit und Ehe
15.05.2005 um 17:27:42
 
Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem:

Ich ( Deutscher ) lebe seit einen Jahr mit einer Ukrainerin zusammen, Sie hat ein Kind die hier zur Schule geht. Sie lebt in Scheidung und das Scheidungsurteil ist auch bald in 1-2 Monaten zu erwarten.
Ich wollte jetzt mein Versprechen einlösen und Sie aus Liebe Heiraten.

Sie ist entsprechend dem der Ausländerbehörde ausreisepfichtig und nach erfolglose Begründung der Härte aus der letzten Ehe mit einen Deutschen wurde vom Verwaldunggericht  per Eilverfahren , keine Härte zuerkannt.
Sie muss in Juni ausreisen.

Ich habe seit 1 Jahre mit Ihr und Kind , mittels Hart IV und Kindergeld
durch gebracht. Das Arbeitslosengeld II gekam ich nur.

Jetzt zu den Fragen:

1. Kann ich Sie Heiraten wenn Sie hier ist, wie erreiche ich das das Sie hier bleiben kann?
kann Die Ausländerbehörde eine Heirat verweigern, weil ich Arbeitslosengeld II bekomme. Wir warten auf die Scheidung um heiraten zu können, damit Sie bis zur Heirat eine Duldung bekommen kann.

2. Was wird sein wenn Sie wieder in der Ukraine ist und Ich Sie wegen Heirat wieder reinholen möchte? Auch wegen Arbeitslosengeld II und Ausländerbehörde, die schwierigkeiten machen werden.

Gibts es Vorschriften die mir nicht gestatten Sie zu Heiraten?
Bzw. welche Schwierigeiten können mich noch erwarten?

Laut §28 - müsste ich Sie ja ohne Probleme wieder , zwecks heirat herholen können, alldings kann ich mir das nicht vorstellen, hat jemad damit Erfahrung?

thx
nixversthen
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Janna
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Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #1 - 15.05.2005 um 21:18:26
 
Hallo,

ist das Kind Deutsch? Dann hätte die Frau ein Recht auf Aufenthaltserlaubnis wegen Personensorge für ein deutsches Kind.

Wie lange hat die erste Ehe bestanden? Wenn die Ehe mindestens 2 Jahre bestanden hat (d.h. aber auch, dass die eheliche Lebensgemeinschaft mindestens 2 Jahre gelebt worden sein muss), hat die Frau auch ein Recht auf eigenständigen Aufenthalt.

Eine Heirat kann nicht verweigert werden, ob Du allerdings ein Heiratsvisum bekommst, ist fraglich, da Du mit Hartz IV nicht genügend Einkünfte hast, um eine Verpflichtungserklärung abzugeben, die für das Heiratsvisum nötig ist. Allerdings könnte wohl auch jemand anders diese Verpflichtungserklärung abgeben.

Die einfachste Möglichkeit wird sein, in der Ukraine zu heiraten und dann ein Visum zur Familienzusammenführung zu stellen. Dieses Visum darf die Ausländerbehörde nicht verweigern.

Allerdings nehme ich an, dass die Behörde besonders in Bezug auf Scheineheverdacht prüfen wird, also getrennte Befragungen beider Ehepartner, Befragung der Nachbarn, etc.
Die jetzt bestehende Ausreisepflicht ist leider für die Behörde ein Verdachtskriterium, dass die Frau nur wegen des Bleiberechts einen Deutschen heiraten will.

Viele Grüße
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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nixverstehen
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Lieber nie in der Bürokratie!


Beiträge: 8
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 15.05.2005 um 23:26:27
 
Nein, das Kind ist nicht deutsch - aber sehr süß! Smiley
Sie kann bald besser Deutsch als ich Griesgrämig. Leider war Sie nur paar Monate verheiratet.
oder doch zu meinen Glück.

Was für fragen werden gestellt wenn die Behörde Sie und mich der Scheinehe verdächtigen - Sie lebt bei mir sein 1 Jahr und Ihr Kind geht auch ganz normal zur Schule.

Kann man jetzt schon was machen das es kein verdacht kommt, es stresst sehr, verdächtigt zu werden und dann Steine in den weg zubekommen.

Soviel ich weiß muss man auch in der Ukraine nachweisen können das man Arbeit hat.

Sonst - wer hat Arbeit in Duisburg zuvergeben ?  :anbet

thx - nixverstehen
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Muyiwa
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Beiträge: 217

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 16.05.2005 um 11:48:12
 
Zitat:
Sie lebt bei mir sein 1 Jahr


Dann behaupte ich mal, dass Ihr alle Fragen dieser Befragung locker beantworten könnt.

Uns wurden u.a. Fragen gestellt, wer auf welcher Seite vom Bett schläft, ob mein Mann sich trocken oder nass rasiert etc.

Das sind Fragen, die ein Paar, das tatsächlich zusammenlebt auch beantworten kann.

Im Zweifelsfall kann man auch ruhig mal sagen: "Das weiß ich nicht." Ist besser, als irgendetwas anzunehmen (ist meine Meinung).
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Beiträge: 847
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #4 - 16.05.2005 um 16:49:49
 
Zitat:
[...] Leider war Sie nur paar Monate verheiratet.
[...] Sie lebt bei mir sein 1 Jahr [...]


Ohne jetzt den Teufel an die Wand malen zu wollen, aber das klingt ja schon etwas merkwürdig.

Wie Janna schon avisierte, favorisierte auch ich in dieser Situation die Eheschließung im Ausland, um dann die Familienzusammenführung zu betreiben, denn auch nach ein paar Monaten bedarf es der Annulierung der Ehe oder einer Zerrüttung; aber das regelt ja der Scheidungsanwalt. Allerdings gibt es einen kleinen Kinken, denn Janna nicht bedacht hatte: Das FZF-Visum kann versagt werden, wenn es an der Glaubwürdigkeit fehlt, dass eine eheliche Lebensgemeinschaft geführt werden soll. Dann bleibt aber noch die Klage.

Doc  ???
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