Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem:
Ich ( Deutscher ) lebe seit einen Jahr mit einer Ukrainerin zusammen, Sie hat ein Kind die hier zur Schule geht. Sie lebt in Scheidung und das Scheidungsurteil ist auch bald in 1-2 Monaten zu erwarten.
Ich wollte jetzt mein Versprechen einlösen und Sie aus Liebe Heiraten.
Sie ist entsprechend dem der Ausländerbehörde ausreisepfichtig und nach erfolglose Begründung der Härte aus der letzten Ehe mit einen Deutschen wurde vom Verwaldunggericht per Eilverfahren , keine Härte zuerkannt.
Sie muss in Juni ausreisen.
Ich habe seit 1 Jahre mit Ihr und Kind , mittels Hart IV und Kindergeld
durch gebracht. Das Arbeitslosengeld II gekam ich nur.
Jetzt zu den Fragen:
1. Kann ich Sie Heiraten wenn Sie hier ist, wie erreiche ich das das Sie hier bleiben kann?
kann Die Ausländerbehörde eine Heirat verweigern, weil ich Arbeitslosengeld II bekomme. Wir warten auf die Scheidung um heiraten zu können, damit Sie bis zur Heirat eine Duldung bekommen kann.
2. Was wird sein wenn Sie wieder in der Ukraine ist und Ich Sie wegen Heirat wieder reinholen möchte? Auch wegen Arbeitslosengeld II und Ausländerbehörde, die schwierigkeiten machen werden.
Gibts es Vorschriften die mir nicht gestatten Sie zu Heiraten?
Bzw. welche Schwierigeiten können mich noch erwarten?
Laut §28 - müsste ich Sie ja ohne Probleme wieder , zwecks heirat herholen können, alldings kann ich mir das nicht vorstellen, hat jemad damit Erfahrung?
thx
nixversthen