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Ablehnung Kindernachzug (Gelesen: 1.784 mal)
Al
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Ablehnung Kindernachzug
13.05.2005 um 18:35:35
 
Guten Abend an alle und im Vorab Danke für Eure Hilfe.

Die deutsche Botschaft in SDQ hat die Kindesmutter in die Botschaft bestellt und ihr diese Ablehnung in deutscher Sprache gegeben. Ihr wurde gesagt, sie möchte dies an meinen Mann per Post oder Fax weiterleiten. Zum Glück handelte sie rasch, damit wir jetzt remonstrieren können.

Bitte um Hilfe, mir fehlt das Verständis für das Amtsdeutsch.
Ich habe wirklich diese zwei § gelesen, doch es ist für mich wirklich schwer diese in Zusammenhang zu bringen.

Der Kindernachzug wurde heute abgelehnt mit der Begründung:

Ihr Antrag ist abzulehnen, da erhebliche Zweifel an der Vaterschaft bestehen und somit die Vorausetzungen nach § 32 AufenthG nicht erfüllt sind.

Im übrigen die zuständige Ausländerbehörde ihre nach §31 AufenthV erforderliche Zustimmung zur Visumserteilung mit dieser Begründung verweigert.

Wie lange haben wir eigentlich Zeit zu Remonstrieren und kann dies per Fax oder email erfolgen?

Vielen Dank
Al
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Abu
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Antwort #1 - 13.05.2005 um 23:51:48
 
Hi Al,

Zitat:
Ihr Antrag ist abzulehnen, da erhebliche Zweifel an der Vaterschaft bestehen...


Hat denn jetzt ein Vaterschaftstest stattgefunden oder nicht?

Zitat:
Wie lange haben wir eigentlich Zeit zu Remonstrieren und kann dies per Fax oder email erfolgen?

Eine Frist ist mir nicht bekannt. Ich würde empfehlen, einen Brief zu schreiben.

Achtung: Die Remonstration muß durch den Antragsteller (oder einen Bevollmächtigen) erfolgen! Wer hat denn für das Kind den Visumantrag unterschrieben? Der sollte auch die Remonstration unterschreiben.

Abu
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Antwort #2 - 16.05.2005 um 17:43:40
 
Hallo Al,

ich habe mir mal eben deine letzten 27 Postings über den Daumen laufen lassen, aber ein sinnvoller Zusammenhang hat sich dadurch nicht ergeben. Sicher hat Abu deine Geschichte auf Tasche, aber das trifft ja nicht auf jeden zu.

Daher machte es Sinn, in Zukunft nicht für jeden Abschnitt einer Geschichte einen neuen Thread zu öffnen, da ansonsten ein Sinnzusammenhang gar nicht mehr hergestellt werden kann.

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Al
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 26.09.2005 um 19:14:59
 
Entschuldigung Doc, wir wollten niemand verwirren

Wir wollen die Tochter meines Mannes nach Deutschland holen, was bisher geschah:

19.06.04 mein Mann erkennt seine uneheliche Tochter in der  DomRep. an
13.08.04 die Kindesmutter reicht die Papiere zur Ausreise bei der Botschaft ein
27.08.04 Erklärung der Kindesmutter bei der Botschaft, sie ist mit der Ausreise  einverstanden
14.09.04 Brief der ALB, mein Mann möchte mit Unterlagen erscheinen
20.09.04 Vorsprechen auf der ALB
Befragung warum wir das Kind holen wollen, wieso ich ein uneheliches Kind meines Mannes akzeptiere, die Umstände wie das Kind lebe. Könne sein, sie bräuchten einen Vaterschaftstest, aber wir sollen ruhig bleiben, wenn keine Anfrage innerhalb 1 Woche    könnten wir den Test vergessen
20.09.04 abends, die Kindesmutter verweigert bei einem Telefongespräch den Test
27.09.04 Brief an ALB, Mutter verweigert den Test, w/Sie sei keine Hure, w/religiöser Gründe
08.10.04 Nachfrage bei Botschaft, diese warten noch auf die Erklärung der ALB, auf der ALB niemanden erreicht
08.10.04 abends Anruf der Kindesmutter, wir sollen Geld schicken, Botschaft habe angerufen. Sie soll die Papiere w/Krankheit am Montag hinbringen.Dort Ärztestreik, sie bekommt den Hausarzt zu fassen, lässt sich ihre Krankheiten bestätigen, nimmt alle Papiere die sie w/Krankheit hat und fährt schon Freitag auf die Botschaft, Papiere werden nicht akzeptiert, sie wollen die von der Versicherung. (w/Bewertung der schwere der Krankheit).
13.10.04 fahren auf die ALB, Kindesmutter im Krankenhaus. Konnte nicht zur Botschaft. ALB schickt email an Botschaft.
15.10.04 Kindesmutter hat die Papiere, fährt in die Botschaft, Papiere ok, jetzt aber bitte übersetzen lassen
18.10.04 mit übersetzten Papieren in die Botschaft
11.10.04 Schriftliche Erklärung an die ALB, warum meine Stieftochter in Deutschland leben soll (ständige Krankheiten, unzumutbare Hygiene, Mutter krank, neuer Mann im Haus)
05.11.04 Telefongespräch mit der ALB, sie sehen ein, w/Krankheit der Mutter       und ständigen Krankheiten meiner Stieftochter ist der Aufenthalt bei dem Vater besser, aber jetzt wollen sie den Vaterschaftstest.
10.11.04 Vorsprache bei der ALB, wir sind ja einverstanden, aber die Mutter nicht. Die Dame von der ALB ist mit einem Test in SDQ einverstanden.
17.11.04 Mein Mann bekommt das alleinige Sorgerecht von dem dortigen Jugendgericht zugesprochen
18.11.04 mein Mann fliegt nach SDQ, will mit der Mutter reden, sie sagt nein. Er rennt von Klinik zu Klinik, keine macht einen Test ohne Unterschrift der Mutter. Das ist dort verboten und werden sie erwischt wird die Klinik geschlossen. Rat eines des Anwaltes, Finger weg, sonst kommt er noch ins Gefängnis. Er kommt am 03.12.2004 zurück mit der Sorgerechtsurkunde.
04.12.04 Brief der ALB, mein Mann soll bis 31.12.2004 dort erscheinen und          sich mit dem Test einverstanden erklären
06.12.04 Kontaktieren eines Anwaltes, wir wissen nicht weiter
20.12.04 Schreiben des Anwaltes mit Übersendung der Sorgerechtsurkunde an die ALB 
14.01.05 Brief der ALB an Anwalt, mein Mann soll bis 11.02.2005 bei der ALB vorsprechen
07.02.05 Mein Mann fährt mit einem Freund auf die ALB, wird auf dem Flur abgefertigt und der Freund kann gerade noch erfragen mit welchem Institut sie w/Test zusammenarbeitet
15.04.05 Anfrage bei Gesundheitsamt w/Test, die sagen sie machen diese Tests, aber nur mit richterlicher Anordnung, was wir brauchen sei ein privater Test
11.05.05 Ablehnung des Visumantrages
15.05.05 Remonstration bei Botschaft eingereicht
15.05.05 Flugtickets gekauft für 26.05.-15.05., wir wollen mit der Mutter sprechen, haben auch der Botschaft mitgeteilt, wir wollen mit ihnen w/Klärung sprechen
18.05.05 Mein Mann kommt ins Krankenhaus, nicht flugfähig (Fax der Uniklinik an die Botschaft), müssen Flug absagen, wir faxen, bitte warten und die Akte nicht schließen, wir kommen sobald es geht
17.06.05 Ablehnung des Visums w/Zweifel an der Vaterschaft und da die Sorgerechtsurkunde nicht vorliegt (wir wussten davon nichts, denn der Brief kam am 27.06.05 bei uns an)
10.06.05 Anwalt in SDQ sucht einen Arzt oder Notar der die Proben abnimmt und sie an eine Klinik in Deutschland schickt
24.06.05 Flug nach SDQ, am 28.06. haben wir einen Notartermin, es werden die Proben genommen und vom Notar per U direkt an die Klinik in Deutschland verschickt. (F und D weigerten sich die Proben zu transportieren)
06.07.05 Vorsprechen bei der Botschaft in SDQ. Der zuständige Sachbearbeiter erklärt uns die Akte sei geschlossen. Er versteht unsere Probleme mit der Kindesmutter w/Kirche, meint dort mache jeder Pfarrer seine eigenen Gesetze. Kann auch nachvollziehen die Sache mit den Proben beim Notar, sieht darin keine Probleme und meint wir sollen jetzt das Ergebnis abwarten und ihm dann mitteilen. Wir brauchen auch keine Urkunden neu einreichen, nur einen neuen Antrag. Fragt w/ Sorgerechtsurkunde er habe bei ALB nachgefragt und keine Antwort erhalten. Wir hatten das Original dabei ohne Übersetzung, dies reichte ihm.
11.07.05 In der Klinik per Telefon nachgefragt, Proben angekommen, erster Test ging schief, haben mit 2. Proben neuen angesetzt.
15.07.05 2. Analyse erfolgreich angesetzt
16.07.05 Rückflug
19.07.05 Ergebnis liegt vor
21.07.05 Ergebnis wird uns zugestellt, Original ging direkt an Dame ALB
Brief an ALB wir werden am 27.07.05 vorsprechen, Fax an Botschaft
27.07.05 Nach 2 Stunden warten spricht die Dame mit uns an der Information, sagt Anfang der Woche seien die Papiere eingegangen (???), sie brauche mehr Zeit, will  keine Anrufe und keine Besuche von uns
24.08.05 Wir bringen uns schriftlich in Erinnerung und bitten um Bearbeitung


Und nun? Können wir jetzt doch wieder vorsprechen? Sollen wir noch warten? Ei wenn sie es will machen wir den blöden Test hier noch einmal, aber dann ist sie wenigstens da.  Sollen wir die Einladung bei der Botschaft machen, dann müßten sie sich ja mal äußern?
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Abu
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Antwort #4 - 29.09.2005 um 11:30:07
 
Hi Al,

Da hast Du ja einen ganzen Roman geschrieben, aber die wichtigste Info ausgelassen:
Zitat:
19.07.05 Ergebnis liegt vor

Was war das Ergebnis?

Zitat:
21.07.05 Ergebnis wird uns zugestellt, Original ging direkt an Dame ALB
Brief an ALB wir werden am 27.07.05 vorsprechen, Fax an Botschaft
27.07.05 Nach 2 Stunden warten spricht die Dame mit uns an der Information, sagt Anfang der Woche seien die Papiere eingegangen (???), sie brauche mehr Zeit, will  keine Anrufe und keine Besuche von uns
24.08.05 Wir bringen uns schriftlich in Erinnerung und bitten um Bearbeitung


Und nun? Können wir jetzt doch wieder vorsprechen? Sollen wir noch warten? Ei wenn sie es will machen wir den blöden Test hier noch einmal, aber dann ist sie wenigstens da.  Sollen wir die Einladung bei der Botschaft machen, dann müßten sie sich ja mal äußern?


Ich habe das Gefühl, nach zwei Monaten Bearbeitungszeit wird es langsam Zeit, die Dame ein bißchen zu "motivieren", d. h. z. B.
- kurzfristigen Termin mit Ihr ausmachen
- falls sie das verweigert oder dies nichts bringt, Termin mit ihrem Vorgesetzten machen
- Ausländerbeauftragten einschalten
- etc. etc

Das sollte natürlich abgestuft eingesetzt werden...

Ich habe auch schon mal gute Erfahrung damit gemacht, bei einem e-mails einen höheren Beamten (Berliner Bezirksbürgermeister) zu kopieren; da habe ich über Nacht eine Zwischenrückmeldung und innerhalb von 2-3 Tagen eine finale Rückmeldung erhalten...

Abu
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