Hallo,
ich hätte eine Frage zur Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis. Meine Ehefrau ist türkische Staatsbürgerin und ich bin deutscher Staatsbürger (vor kurzem eingebürgert). Bei der ersten Erteilung der
AE (nach der FZF) wurde nur ein einjähriges
AE ausgestellt. (okay)
Das einjährige
AE läuft demnächst aus und wir wollen die
AE verlängern.
1.) Welche Unterlagen sind für die Verlängerung der
AE erforderlich?
2.) Haben wir ein Recht auf eine Erteilung einer drei Jährigen
AE?
3.) Wir wollen in ca. 2 Monaten innerhalb der gleichen Stadt umziehen (jetzige Wohnung ca. 80qm und später in ein Haus ca. 120qm). Somit ändert sich die Zuständigkeit der
ABH nicht. Müssen wir den geplanten Umzug bei der Verlängerung der
AE dem zuständigen Sachbearbeiter der
ABH mitteilen?
4.) In der jetzigen
AE steht ausdrücklich drin, daß die Erwerbsmäßigkeit verboten ist. (okay) Wird automatisch mit der Verlängerung der
AE auch die Erwerbstätig erlaubt oder müssen wir das Explizit Beantragen. (Zuwanderungsgesetzt §28 Abs. 2 Punkt 5 besagt „ Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.)
Danke