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Schengenvisum (D) ? / Schweiz (Gelesen: 6.972 mal)
whoever
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
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19.04.2005 um 16:33:14
 
Hallo allerseits,

Ich bin  ganz neu hier und hätte eine Frage bezüglich Freizügikeitsabkommen.
Brauchen Nicht-EU-Ausländer die mit einem Schweizer Bürger verheiratet sind, in der CH leben und arbeiten, und mit dem selben reisen wollen  (von der Schweiz nach Deutschland), ein Schengen Visum ?
Falls ja, kann man so ein Visum direkt an der Grenze erhalten.

Zu erwähnen ist noch dass man in Deutschland seine Eltern besuchen möchte.

Natürlich bezieht sich das o.g. auf meine Wenigkeit.

Gruss

P.S.: ich entschuldige mich im Voraus falls dieses Thema schon öfter "durchgekaut" wurde
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lacrima
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #1 - 19.04.2005 um 17:05:18
 
Zitat:
Brauchen Nicht-EU-Ausländer die mit einem Schweizer Bürger verheiratet sind, in der CH leben und arbeiten, und mit dem selben reisen wollen  (von der Schweiz nach Deutschland), ein Schengen Visum ?

Ja

Zitat:
Falls ja, kann man so ein Visum direkt an der Grenze erhalten.

Nein

Gruss,

Lacrima
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Wer nicht liebt Wein, Weib und Gesang bleibt ein Narr sein leben lang. (Martin Luther)
 
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whoever
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
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Antwort #2 - 19.04.2005 um 17:28:20
 
lacrima,

Danke für die schnelle Antwort.
Ich dachte nur dass es gewisse Erleichterungen gäbe in meinem Fall.
Die deutsche Botschaft sagt ja, in Notfällen, in Anwesenheit des schweizer Ehegatten, ist ein Visum an der D-Grenze zu beantragen.
Nur, was wird alles unter dem Begriff Notfall definiert ?

Gruss
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Antoine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Einbürgerung
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Antwort #3 - 20.04.2005 um 09:55:51
 
Vielleicht solltest Du auch einmal den folgenden Thread lesen:

http://www.xonder.de/cgi-bin/yabbserver/foren/F_0134/YaBB.cgi?board=EU;action=di...

Grüsse

Antoine
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Antoine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Einbürgerung
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Antwort #4 - 20.04.2005 um 09:59:35
 
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whoever
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
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Antwort #5 - 20.04.2005 um 12:41:29
 
Anotoine, Danke für die Threads.
Aber es ist trotzdem nicht ausgeschlossen dass man mir an der Grenze ein Visum ausstellt, oder ? Natürlich wenn meine Frau und die notwendigen Unterlagen dabei sind.

Gruss
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Antoine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Einbürgerung
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Antwort #6 - 20.04.2005 um 19:31:51
 
Zitat:
Anotoine, Danke für die Threads.
Aber es ist trotzdem nicht ausgeschlossen dass man mir an der Grenze ein Visum ausstellt, oder ? Natürlich wenn meine Frau und die notwendigen Unterlagen dabei sind.

Gruss


Natürlich nicht. Ich bin sogar der Ansicht, dass im Prinzip ein Visum an der Grenze ausgestellt werden müsste.

Nur was machst Du, wenn kein Visum ausgestellt wird. Dann kannst Du Dich zwar beschweren, hast aber auch unnötig Zeit mit der Fahrt zur Grenze aufgewandt.

Weiteres Problem ist möglicherweise, dass kein längerfristiges Visum ausgestellt wird. Dann läufst Du bei jeder Fahrt das Risiko, dass die Einreise verweigert wird.
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Willtell
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #7 - 30.05.2005 um 10:23:05
 
Hallo miteinander,

Diese Regelung, dass einem bei einem Grenzübertritt ein Visum für den Ehepartner ausgestellt wird, funktioniert ohne Probleme, wird aber nur vom Bundesgrenzschutz und für eine einmalige Einreise ausgestellt. (gültig für bis zu 3 Monaten)

Dabei haben musst Du: Familienbuch CH
                                     Deine ID oder Pass
                                     Pass Deiner Ehefrau


habe dies x-mal erhalten, ohne Probleme. Bei Fragen hier mein Email: willtell2@gmx.net

Wenn Deine Frau früher eine Grenzkarte hatte, kannst Du diese bei der Deutschen Botschaft in ein Schengenvisum eintauschen, siehe folgende Seite www.deutsche-Botschaft.ch
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whoever
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
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Antwort #8 - 30.05.2005 um 10:38:57
 
Hallo Willitell,

Danke für die Antwort. Ich werde das auf jeden Fall versuchen und falls ich ein Visum für die Dauer von 3 Monaten erhalten sollte, umso schöner.  disco

Gruss
whoever
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mike
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 30.05.2005 um 11:20:48
 
Hallo,

alles richtig. Wollte nur klarstellen, dass der Ehegatte ein Anspruch auf das Visum hat.
Es wird auf jeden Fall vom BGS an der Grenze ausgestellt und zwar gebührenfrei.

Gruß

Mike

pol
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lennart
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
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Antwort #10 - 07.06.2005 um 07:39:27
 
hallo whoever, schau mal auf meine mitteilung in diesem forum vom heutigen tage.
gruß -lennart-
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lennart
 
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whoever
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
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Antwort #11 - 11.07.2005 um 16:41:58
 
Hallo allerseits,

Ich habe vergessen euch meine Erfahrung betreffend meiner Anfrage zu schildern.
Bitte entschuldigt.

An der Grenze habe ich alle notwenidgen Unterlagen vorgelegt inklusive meiner Frau Smiley
Habe in 2 Minuten ein Schengen Visum erhalten mit (leider) einmaliger Einreise.
Der Beamte hat mir des weiteren mitgeteilt man könne ein solches Visum für eine maximale Dauer von 15 (fünzehn) Tagen ausstellen und der/die EhegatteIn muss anwesend sein.

Ich danke allen für die geposteten Beiträge  [beifall=beifall.gif]

cheers
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Willtell
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #12 - 30.08.2005 um 15:11:49
 
Hallo zusammen,

Bitte schaut Euch mal diese Links, die Visafreiheit für die EU scheinen nicht mehr weit zu sein, vor allem im 2ten Link auf Seite 18-21.


http://europa.eu.int/prelex/detail_dossier_real.cfm?CL=de&DosId=193232#373282

http://europa.eu.int/eur-lex/lex/LexUriServ/site/de/com/2005/com2005_0381de01.pd...


Was ist Eure Meinung?

Gruss Peter
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Willtell
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #13 - 06.06.2006 um 11:48:48
 
Gemäss neuesten Infos hebt die EU-den Visazwang für Drittstaatler aus der Schweiz für den Transit auf gemäss beiliegenden Links:

http://www.swissinfo.org/ger/schweiz/detail/EU_schafft_Transitvisa_fuer_Schengen...

und

http://tagesschau.sf.tv/nachrichten/archiv/2006/06/01/schweiz/33488

dies ist sicher ein erfreulicher Schritt.

Wie genau ist Transit zu verstehen, kann ich auch mit meiner Frau nach D einreisen und dort einkaufen?

Vielen Dank für Eure Antworten

Gruss Peter

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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #14 - 06.06.2006 um 12:15:39
 
Willtell schrieb am 06.06.2006 um 11:48:48:
Wie genau ist Transit zu verstehen, kann ich auch mit meiner Frau nach D einreisen und dort einkaufen?


Wenn Deine Frau eine AE hat, dann darfst Du das ohnehin, wenn dabei auch Tourismus betrieben wird. Diese Regelung soll jetzt eine Entsprechung finden für Ausländer, die in der Schweiz wohnen.

Transit wäre übrigens Durchreise in einen Drittstaat, z.B. Italien.

Sollte Deine Frau nur ein Besuchs- oder sonstiges Einreisevisum haben, so wäre die Visapflicht für CH durch die zitierten Regelungen m.E. nicht aufgehoben.

Gruß, ULF
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