Nun, es ist schon eigenartig das sich auch Clowns hier wieder finden.
Es ist eigentlich allgemein bekannt, das Bayern eine sehr Fremdenfeindliche Innenpolitische haltung hat.
Wen wunderts, vor lauter "Watschel`n und Platterl`n" haben die Schwierigkeiten dem Hochdeutschen mächtig zu werden.
Aber es sind ja keine Deutschen sondern eben Bayern, so eine Art Serben in der BRD.
Es ist Schade das niemand die Beiträge hier richtig liest, nur vielleicht die letzten 3.2.1 threads.
Ich glaube das Ralph und seine Kollegen nicht die Unwahrheit Verbreiten, oder?
Die groben details deshalb nich einmal:
1. Kein Staatsangehörigkeit bislang Festgestellt, nur durch RP angenommen das BiH durch Eltern besteht.
2. Das Staatsangehörigkeitsrecht von BiH sagt aus:
Das die abhängigkeit der Staatsangehörigt durch Abstammung nur bis zum dreiundzwanzigsten Lebesjahr gilt!
Ich selber bin aber bei der Eintragung meiner Eltern in den Staat schon 30 Jahre Jung gewesen.
Ergo kein BiH, es ist mir möglich durch abstammung diese zu erlangen, sonst nichts!
3. Nach dem BiH Recht, können alle Bürger sich in BiH jeder Prozedur unterzeihen, so auch der ein und Ausbürgerung.
Jedoch nach Art. 30 bzw. 32 des BiH §§StaR hat dies für im Ausland sich aufhaltende (und das währe z.Bsp. auch ich in der BRD)
bei der Konsularischen Vertrettung zu erfolgen! Ergo gibt keine Verpflichtung dies in BiH zu Vollziehen,
kann daher auch nicht von BRD Behörden Abverlangt werden auch wen es mangels Konsulargebühren günstiger sein sollte.
4. Nach geltender Rechtsprechung der BRD gibt es die Zumutbarkeitsgrenze, diese jedoch unter berücksichtigung des punt 3. (hier)
überschritten wird. Auch wurde durch bescheinigung des Steuerberaters (wie vom RP verlangt) bewiesen das sich mein Freiberufliches Einkommen deutlich unter der Zumutbarkeitsgrenze bewegt.
Zusammenfassend sehe ich das die AUslegung von BiH-Recht die Kosten über die im BRD-Recht verankerte Zumutbarkeit hinaustreibt.
Selbst das einkommen das unter der Zumutbarkeit, ja selbst unter den Pozedurkosten in BiH liegt, spricht für die Ausnameregelung unter hinnahme der Doppelten Staatsbürgerschaft.
Da jedoch keine weiter Staatsbürgerschaft besteht und dies nur Angenommen wird, jedoch nicht durch BiH-Recht Vorgeschrieben ist, sondern in meinem fall (evtl. einzelfallentscheidung)
nur durch BiH-Recht in aussicht gestellt wird (wie in vielen anderen Staaten auch) ist es auch keine echte Doppelte Staatsbürgerschaft.
Zudem sehe ich es auch als unzumutbar an mich erst in einem Staat gegen meinen Willen Einzugliedern um die entlassung aus diesem zu erzielen,
nur damit der RP eben nicht unter hinnahme der Doppelten Staatsbürgerschaft handeln braucht und seine Standart Prozedur durchziehen kann!
Im übrigen ist es auch beim BiH Konsul Standart Schreiben von Privatpersonen zu Ignorieren, erst recht bei Staatsangehörigkeitsfragen und wen diese dann noch in Deutsch Verfasst sind sowieso!
Mir sind fälle bekannt da wurden nicht einmal Schreiben auf Serbokroatisch beantworte, was mangels mitwirkung des Konsulates auch als Erschwernis angesehen wurde und unter hinnahme der DSBS eingebürgert wurde, das ganze zu allem Überfluß beim RP Darmstadt.
Da mich aber diese Vorgänge vo 10-20Jahren nicht interessieren und ich die Leute aus den AUgen verlohren habe, kann ich das heute jedoch nicht beweisen.
Schade das man in solchen sachen zum Spielball der Behörden wird.
In anderen staaten, so wurde mir berichtet, wird man nach einer Gewissen Daueranwesenheit fast automatisch zum Staatsbürger und hier hat einen Kampf um Leben und Tot auszustehen auch wen man sein Leben hier auf alle ewigkeit verbringt evtl. auch Geb. wurde.
Meine frage ist an Spezialisten gerichtet, es ist mir bekannt das viele vorzeitig aufgeben und sich ihr Recht dann halt kaufen in dem sie Bevollmächtigte im AUsland beauftragen und KOsten tragen.
Es geht hier auch nicht darum was einzelne Behörden wollen oder von einem Verlangen, währe ich Schlau und Vermögend, hätte ich die Auflagen des RP vor 5 Jahren (Solange geht das schon) erfüllt und hätte damit alle Befriedigt.
Aber es entspricht nicht geltenden recht und ich lasse mich nicht Versklave nur weil die Behörde keine Ausnahmen machen will.
Ich werde bis in die letzte Instanz dagegen Vorgehen und ich werde nie im Leben BiH Bürger!
Mein stolz mag vielen überheblich sein, aber ich mache mich nie zu etwas was ich nicht bin, theater ist was für Schauspieler nichts für ehrliche Menschen.
LG Edi