Ein Satz mit X, war das heute beim Lokaltermin im RP!
Alle Sachlichen Argumente laufen ins Leere!
Ich soll nun beweisen das ich mich nicht in Bosnien Befreien lassen kann!!! Ist doch Humbuk
Ich soll auch beweisen das ich mich nur im Konsulat Befreien lassen kann!!! Auch Humbuk
Zudem soll ich beweisen das die Kosten die unzumutbarkeit übersteigen!!!
Der Referenzfall von Mario, wurde als Einzelfall und nicht aufgrund der Artikel 30-32 des StaR/BiH gewertet! Warum genau, wurde natürlich nicht Verraten, nur das die Sachlage nicht Verwandt ist!
Ich soll das Konsulat anschreiben und mir Bestätigenlassen das die Befreiung nur bei denen geht und nicht in Bosnien!
Zude falls es in BiH gehen sollte eine Ediestattliche erklärung das keine Unterkunft usw. usw. usw.!
Meine Argumente, das meine Anschreiben an das Konsulat keine Antwort erhalten, gehen ins Leere! Dabei schreibe ich schon seit 2003 in großzügigen Fristen von 3-6 Monaten!
Ich Verstehe die Welt nicht mehr, denn selbst Referenzfälle aus anderen Bundesländern in denen die von mir erwünschte Regelung Praktiziert wird und bei denen die Kosten und Voraussetzungen festgestellt wurden, werden von vornherein Abgelehnt!
Da war dann auch noch die Diskussion um das einkommen, das mangels Steuerbescheid immer noch nicht Bewiesen ist.
Meine höchtszulässiges Brutto einkommen ist nach ZPO270 und Tabellen Anlage bei 1522€ nimmt man das zur Grundlage, ist die Unzumutbarkeit auch nicht gegeben ! Ausseracht wird gelassen das in diesem Brutto unterhalt für die Lebesgefährtin und das Gemensame Kind ist, somuss ich nun doch Kosten für einen Steuerberater aufbringen der einen Tatsächlichen Umsatz festlegt und das ab heute 6 Monate Rückwirkend, dabei ist der Antrag von 2002!
Also ich brauche mir die mühe nicht zu machen das Konsulat anzuschreiben!
In BiH hat ein Anwalt 200euro von meinen Eltern Kassiert um sich um die entlassungs zu kümmern und konnte nur mitteioen das diese ca. 5000KM kostet!
Das soll ich nun beweisen, wie denn?
Der Anwalt hat ja im Ministerium darum gebeten ihm die Gebühren Schriftlich und nicht Fernmündlich zu übermittel!
Seit Aug. 05 aber auch keine Resonaz, eine Erinnerung hat er Schon Abgeschickt, für jede weitere Aktion will er je 100euro!
Ach ja, eine Anfrage zu meinem Staaten Status beim Konsulat ergab, das ich nicht Aufgeführt bin und auch keine Martikelnummer oder Staatsbürgerschafturkunde erhalten habe sowie auch nicht Registriert bin!
In so einem Fall kann ich doch gar keine Befreiung von BiH erhalten, oder?
Kein wunder das die nicht Antworten, die sehen keine Veranlassung sich mit einem niemand zu beschäftigen!
Daran wird sich auch nichts ändern wen ich denen die Einbürgerungszusicherung übermittel!
Hat jemand eine idee wie das weiter gehen soll! :anbet
Ausser dem Steuerberater, wird mir auch in naher zukunft nichts Gelingen!
Gruß Edi