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Integrationskurse München (Gelesen: 3.897 mal)
efriebe
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06.04.2005 um 16:49:09
 
Hallo,
ich habe hier im Forum zum ersten Mal etwas über Integrationskurse gehört und mich nun etwas mehr informiert. Hintergrund: Ich heirate im Juli meine Verlobte aus Moskau, die zwar als Uni-Dozentin perfekt Englisch (das unterrichtet sie) und Französisch spricht, aber gerade erst mit Deutsch angefangen hat  :happy:.

Hat irgend jemand Erfahrungen mit Kursträgern in und um München (FFB)?

Danke,
Elmar
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efriebe
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Antwort #1 - 07.04.2005 um 12:38:58
 
Habe immerhin Inlingua in München gefunden, die Integrationskurse anbieten.

Ich habe noch eine ergänzende Frage: Muss ein solcher Kurs dann besucht werden, auch wenn da Gruppengrößen von 15 oder mehr vorhanden sind (als Lehrer weiß ich, wie sinnvoll solche Lerngruppengrößen sind...), oder kann man auch alternativ Intensivschulungen an einer Sprachschule machen?

Danke,
Elmar
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Mick
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Antwort #2 - 07.04.2005 um 12:45:55
 
Hi,
ich würde mir mal zu dem Thema in Ruhe die
Homepage des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
  angucken.
Dort links in der Nav auf "Integration" klickern. Mit der Suche dort findet man auch eine Liste der Kursträger, geordnet nach PLZ's.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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efriebe
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Antwort #3 - 07.04.2005 um 12:54:19
 
Klasse und danke,

habe die Liste entdeckt...
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efriebe
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Antwort #4 - 07.04.2005 um 13:12:04
 
Man(n) sollte immer erst lesen und dann fragen:

Im AufenthG steht ja in §44a drin, dass eine Befreiung erfolgt, wenn Teilnahme an vergleichbaren Bildungsangeboten nachgewiesen wird - das müsste ja bei einem Angebot einer anerkannten Sprachschule möglich sein...

Interessant, womit man sich so alles beschäftigen muss, wenn man eine Nicht-EU-Bürgerin heiraten will...  :happy:
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Abu
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Antwort #5 - 07.04.2005 um 14:53:16
 
Zitat:
Im AufenthG steht ja in §44a drin, dass eine Befreiung erfolgt, wenn Teilnahme an vergleichbaren Bildungsangeboten nachgewiesen wird - das müsste ja bei einem Angebot einer anerkannten Sprachschule möglich sein...


Da bin ich mir nicht so sicher; zumindest muß der zusätzlich zum Sprachkurs vorgeschriebene Orientierungskurs anderweitig abgedeckt sein. Vgl. auch frühere Diskussionen, z. B. hier: http://www.xonder.de/cgi-bin/yabbserver/foren/F_0134/YaBB.cgi?board=non-a;action...

Abu
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Antwort #6 - 07.04.2005 um 15:45:52
 
Äh - entschuldigt, Freunde,

jetzt muß ich doch mal nachfragen, auch auf die Gefahr hin, daß ich in meiner Naivität von der Mehrheit in die FAQs o.ä geprügelt werde... Zwinkernd

Ich hatte das Integrationsthema bisher immer belächelt in der festen Annahme, daß mich das nix angeht.

Aber je mehr ich quasi ungewollt darüber stolpere, desto mehr nährt sich mein Verdacht, daß dieses Thema weit weniger lächerlich ist, als gedacht:

Muß
meine demnächstige kamerunische Frau tatsächlich einen Sprach-, Integrations-, oder-sonst-wie-Kurs besuchen oder ist das nicht vielmehr
meine, bzw. unsere ureigenste Angelegenheit
??

Und im Zwangsfalle: Müssen wir das dann selbst bezahlen oder wäre das eine meiner Frau angediehene Maßnahme mit voller Kostenübernahme?  öhm

In der Hoffnung, daß meine Frage in die gleiche Richtung zielt wie die Ursprungsfrage dieses Threads, freue ich mich über milde Reaktionen... :ill
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aschaton
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Antwort #7 - 07.04.2005 um 15:48:53
 
Nee, nochmal, das war jetzt nicht "scharf" genug....

Kann es tatsächlich sein, daß uns irgendjemand vorschreibt, was meine Frau zu tun hätte???????
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Abu
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Antwort #8 - 07.04.2005 um 18:05:07
 
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aschaton
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Antwort #9 - 07.04.2005 um 19:46:15
 
Au weia!

Der dezente Nachdruck, mit dem mir dieser Link verabreicht wird heißt also, daß es auch mich allen Ernstes sehr wohl was angeht  Schockiert/Erstaunt

Ich hatte diesen Thread auch schon gesehen, Abu, aber ihn echt "nicht für voll genommen".

Danke Dir und tschuldige für diesen "Querschläger"....ich poste dort weiter....

Gruß
Aschaton

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