Zitat:Diese Tatsachen kosten uns also 300,-Euro und vier Wochen Zeit, damit den Dokumenten die Echtheit zertifiziert werden kann!?
Sie war ja schon in Deutschland und wenn irgendetwas mit Ihrem Reisepass nicht gestimmt hätte, hätte Sie auch logischerweise von der Botschaft kein Visum für Deutschland oder die Schengen-Staaten erhalten!
Hallo Oktober,
ich glaube Du wirft da einpaar Sachen durcheinander.
Eine Geburtsurkunde und eine Ledigkeitsbescheinigung interessieren bei einem Visum für 90 Tage keinen Menschen.
Die für eine Eheschließung erforderlichen Urkunden und Nachweise sind nunmal ein paar mehr als für einen reinen Besuchsaufenthalt, bei dem im Allgemeinen der Pass ausreicht.
Zitat:Wenn ich das einem Normal Bürger erzähle, der eine deutsch-deutsche Beziehung führt, der glaubt das doch nicht mal, im gegenteil, der lacht mich aus.
Das mag sein, aber der Unterschied ist doch erklärbar
ImGegensatz zu einer rein deutsch-deutschen Beziehung sind halt ausländische Urkunden erforderlich.
Und wenn die aus einem nachgewiesenermaßen unzuverlässigen Beurkundungswesen stammen, bleibt nur die inhaltliche Überprüfung, ob die angegebenen Tatsachen auch den tatsächlichen Gegenbenheiten entsprechen. Das erklärt sich allein aus der Tatsache der freien Beweiswürdigung (siehe hierzu
www.info4alien.de/images/top_faq.gif und dem Anscheinsbeweis der inländischen Personenstandsurkunden.
Das da bei binationalen Beziehungen ein höherer Aufwand erforderlich ist, ist somit auch dem Laien erklärbar.
Grüße
Ronny