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GC als Freiberfuler (Gelesen: 5.899 mal)
John2003
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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06.03.2005 um 22:24:59
 
Hallo,

mein Freund ist GC seit 2000 und hat bis 2005 (ende) Aufenthalts als GC. Er arbeitet aber schon seit 3 jahren nicht mehr bei der Firma, die GC fuer ihn beantragt hatte. Er hat kurze Zeit arbeitslosenhilfe bezogen aber hat sich dann selbststaendig gemacht, d.h. er ist als freiberufler durch vermittler taetig. Er weiss es ist gegen das gesetzt aber er sagt er kann keinen job finden und muss sich und familie ernaehren. Nun meine frage: was hat er zu erwarten wenn es rauskommt, ich denke spaetestens ende 2005. Er ist US Buerger, kann er eine Firma in USA gruenden und hier taetig sein, z.B., gibt es zwischenstaatliche abkommen?/ danke im vorab.

Cheers
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John2003
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #1 - 07.03.2005 um 19:57:38
 
Hallo,

ist meine Frage nicht richtig gestellt vielleicht?


Gruss
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gc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #2 - 07.03.2005 um 22:07:38
 
... sowas ist in deutschland verboten, die deutschen behörden sind furchtbar und bestrafen solchermaßen berufliches engagement aufs schärfste.

für eine selbständige tätigkeit soll man hierzulande - sofern man noch nicht den entsprechenden aufenthaltstitel hat - erstmal wie ein neuzuwanderer 1 Mio Euro investieren und 10 arbeitsplätze schaffen, so zumindest die (rechtlich äußerst fragwürdigen...) anwendungshinweise zu § 4 Abs. 2 AufenhG aus dem Hause Schily.

das gilt selbst dann, wenn man nur gelegentlich mal dolmetschen oder gegen honorar webdesign anbieten möchte.

somit ist hier dringend zu empfehlen einen in Ausländerrecht kompetenten Anwalt aufzusuchen, adressen siehe z.B.
http://www.fluechtlingsrat-berlin.de/links.php#Anwalt

als Sonderregel für US-Amerikaner sei noch auf § 34 BeschV verwiesen, bezieht sich aber auch nicht auf selbständige Tätigkeiten.

die Abkommen mit den USA selbst kenne ich allerdings nicht,
das zu prüfen ist eine absolut berechtigte Frage!

auch amerikaner in deutschland haben es manchmal nicht leicht, siehe auch
TAZ vom 4. Dezember 2003 über die 'Mystik beim Ausländeramt',
http://www.taz.de/pt/2003/12/04/a0186.nf/text

gruß

gc


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ronny
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Antwort #3 - 07.03.2005 um 22:36:54
 
Zitat:
die deutschen behörden sind furchtbar


Also gc,

das finde ich geht zu weit und hat mit Information nix mehr zu tun.

Nicht nur weil es an meinem Selbstverständnis als Behördenangehöriger kratzt (damit könnte ich leben) sondern auch an dem vieler Mitarbeiter hier im Forum die sich ihren Job zwar ausgesucht haben aber ihre Einstellung ziemlich deutlich als nicht furchtbar dargestellt haben.

Das ist blanke Polemik auf TILT- Niveau und hat hier nix zu suchen.

Sorry, mußte aber mal gesagt werden.


Grüße
Ronny

[size=1
]*dem es sch...egal ist, ob dafür sein Popu-Konto angekratzt wird oder nicht  grin
[/size]
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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gc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #4 - 07.03.2005 um 22:59:52
 
...hast Du eine inhaltlich befriedigendere Antwort?

es sind natürlich auch die deutschen Gesetze und Politiker die in solchen Dingen furchtbar sind, aber das hier geschilderte Problem ist zweifellos ein typisch deutsches,
das ein Amerikaner vermutlich nur schwer versteht.

Anderswo (Italien, Spanien) werden illegale Migrantinnen legalisert, wenn sie lange genug gearbeitet haben, hierzulande werden sie kriminalisiert und rausgeschmissen ...

P.S. das im TAZ-Artikel erwähnte "Zweimal-Gesetz" ist in Berlin inzwischen sogar zur offizillen Politik der Ausländerbehörde geworden. Auf deren Homepage findet sich seit einiger Zeit der Hinweis
"Auf Grund vordringlicherer Aufgaben ist es nicht möglich, Sie noch heute zu bedienen..."
http://www.berlin.de/labo/labo_abt_iv/infostelleninfo.html

schönen gruß

gc
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #5 - 07.03.2005 um 23:08:38
 
Ich habe genau diese Reaktion (Punkte - Konto) und diese Antwort vorhergesehen.

Die einzige befriedigende Antwort die mir darauf einfällt ist mein Lieblingslied das gerade

im Hintergrund läuft, und das ich in solchen Situationen allem Primitiven

entgegenwerfe  grin

[b]
No matter what
[/b]


Hat sowas von  der " ungestörten deutschen Eiche"  grin

Du solltest Dir überlegen ob Du nicht  in einem anderen Forum besser aufgehoben wärst :

Wie ungerecht ist doch unsere Welt or so  grin

Cu gc
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Djamila
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 08.03.2005 um 01:01:44
 
Was auch passiert .....

Wir sind sehr froh dass es gc gibt   

und auch dich ronny !


Salaam :anbet
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 08.03.2005 um 01:05:13
 
Augenrollen ups,

sie sind beide schon weg !

:nixs außer  Gute Nacht ! :gähn:
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Djamila
 
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Mick
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Antwort #8 - 08.03.2005 um 07:59:18
 
Kommen wir zurück zur Ausgangsfrage:

Was hat er zu erwarten? Jedenfalls kein freundliches Entgegenkommen. Das
Verhalten wird vermutlich auch bei Gewerbebehörden im Umgang mit der Er-
teilung von möglichen Erlaubnissen negativ aufstoßen. Denn zum Selbst-
stängigmachen gehört auch, dass man bereit und in der Lage ist, sich an ge-
setzliche Bestimmungen zu halten. Tut man es nicht, wird schnell die für eine
Gewerbeanmeldung erforderliche Zuverlässigkeit angezweifelt. Aber überlassen
wir die Bewertung den zuständigen Stellen.

Es gibt eine zwischenstaatliche Vereinbarung. Es handelt sich um den "Freund-
schafts-, Handels- und Schifffahrtsvertrag" zwischen Deutschland und den USA,
vom 29.10.1954. Dieser Vertrag ist nach wie vor gültig und enthält diverse Ver-
günstigungen, etwa auch in Sachen des Handels, der Unternehmensbildung und
-betreibung "in dem sie beträchtliches Kapital angelegt haben oder tatsächlich
anzulegen im Begriff stehen". Die Vergünstigungen können "nach Maßgabe der
Gesetze über die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern in Anspruch ge-
nommen werden". Sprich: Beachtung Aufenthaltsgesetz.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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John2003
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #9 - 08.03.2005 um 18:39:42
 
Hallo,

danke fuer euere Komentare und Anworten, aber ehrlich gesagt bin ich nicht viel schlauer als vorher Griesgrämig koennte jemand einen fachlichen Rat geben bitte vielleicht. Ahh, Uebrigens mein Freund macht Management Beratung und hat auch keinen gewerblichen Lisenz oder so.

Cheers
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gc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #10 - 08.03.2005 um 22:01:01
 
danke Mick für die versachlichung der debatte !

Das genannte Abkommen ist im Bundesgesetzblatt Teil II von 1956, Seite 487 und Seite 763 veröffentlicht (außerdem in Huber, Handbuch des Ausländer-und Asylrechts, A 706). Das sollte mit diesen Angaben in einer guten juristischen Fachbibliothek zu finden sein.

Das Abkommen enthält eine ganze Reihe von "Meistbegünstigungsklauseln" wonach US-Amerikaner nicht schlechter als Inländer, jedenfalls aber nicht schlechter als irgendwelche anderen Ausländer behandelt werden dürfen, und bezieht sich an mehreren Stellen ausdrücklich auch auf selbständige Tätigkeiten (z.B. Artikel VII). Da EU-Ausländer sich für hier ohne Beschränkung für selbständige Tätigkeiten frei niederlassen dürfen dürften das demnach US-Amerikaner ebenso.

Soweit sähe die Sache also ziemlich gut aus.

Lieber John,
du bzw. dein Bekannter solltet Euch auf alle Fälle mal das genannte Abkommen beschaffen (sowas hat auch ein Anwalt nicht ohne weiteres vorrätig). Oder mail mir eine Faxnummer dann faxe ich es dir.

Lieber Mick,
woraus ergibt sich, dass die Vergünstigungen des Abkommens nur nach maßgabe des AufenthG in Anspruch genommen werden können?

schönen Gruß

gc
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Mick
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Antwort #11 - 08.03.2005 um 22:56:34
 
Zitat:
Lieber Mick,
woraus ergibt sich, dass die Vergünstigungen des Abkommens nur nach maßgabe des AufenthG in Anspruch genommen werden können?


Hi GC,
habe das Abkommen sicher nicht so weit nachgelesen wie Du.
Aber vorne an, frag' mich nicht nach der Hausnummer (3 oder4?), steht es
so geschrieben, wie ich es zitierte: ""Die Vergünstigungen können "nach Maßgabe der
Gesetze über die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern in Anspruch ge-
nommen werden".""
Gucke natürlich gern Morgen nochmal nach.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
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Antwort #12 - 09.03.2005 um 09:41:01
 
Zitat:
Das Abkommen enthält eine ganze Reihe von "Meistbegünstigungsklauseln" wonach US-Amerikaner nicht schlechter als Inländer, jedenfalls aber nicht schlechter als irgendwelche anderen Ausländer behandelt werden dürfen, und bezieht sich an mehreren Stellen ausdrücklich auch auf selbständige Tätigkeiten (z.B. Artikel VII). Da EU-Ausländer sich für hier ohne Beschränkung für selbständige Tätigkeiten frei niederlassen dürfen dürften das demnach US-Amerikaner ebenso.


So, nochmal geschaut. Nach der Kommentierung Kloesel/Christ/Häußer findet Art.
VII des Abkommens nur unter den gem. Art. II genannten Voraussetzungen An-
wendung. Dieses bedeutet (lt. Kommentierung): Es muss bereits ein Aufenthaltstitel
vorhanden sein, der die gewünschte Ausübung der Erwerbstätigkeit nicht ausschließt.
Art. II sagt eben "nach Maßgabe der Gesetze über die Einreise und Aufenthalt". Das ist
heute das Aufenthaltsgesetz.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
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Antwort #13 - 09.03.2005 um 10:54:27
 
Zitat:
Also gc,

das finde ich geht zu weit und hat mit Information nix mehr zu tun.

Nicht nur weil es an meinem Selbstverständnis als Behördenangehöriger kratzt (damit könnte ich leben) sondern auch an dem vieler Mitarbeiter hier im Forum die sich ihren Job zwar ausgesucht haben aber ihre Einstellung ziemlich deutlich als nicht furchtbar dargestellt haben.

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Sorry, mußte aber mal gesagt werden.


Grüße
Ronny

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Antwort #14 - 09.03.2005 um 11:04:45
 
Zitat:
...hast Du eine inhaltlich befriedigendere Antwort?

es sind natürlich auch die deutschen Gesetze und Politiker die in solchen Dingen furchtbar sind, aber das hier geschilderte Problem ist zweifellos ein typisch deutsches,
das ein Amerikaner vermutlich nur schwer versteht.

Anderswo (Italien, Spanien) werden illegale Migrantinnen legalisert, wenn sie lange genug gearbeitet haben, hierzulande werden sie kriminalisiert und rausgeschmissen ...

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http://www.berlin.de/labo/labo_abt_iv/infostelleninfo.html

schönen gruß

gc



Hallo gc,

du hast voll meine Unterstützung bei deinem Entschluss zu sagen, was du denkst, vor allem, wenn es scharfe Kritik ist.
Es wird in diesem Forum nämlich viel zu wenig kritisiert, manche scheinen regelerecht Angst davor zu haben, als ob es besser wäre die Augen zu verschliessen und so zu tun, als ob alles in Ordnung wäre. So kann man aber nichts bewirken wenn es um Tausende von Menschen geht, die unter diesen Zuständen leiden.

Ich bin froh, dass es endlich jemand gibt, der diese Probleme ganz offen und mutig anspricht, zumal, weil sich das Land mit dieser Ausländerpolitik letztendlich selber schadet.

ewa
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