Liebe i4a-Forum User,
würde gerne für Eure Meinungen/Ratschläge für die folgende Situation freuen.
Wir beide (ich und meine Ehefrau) kommen uns nicht EU-Land (Belarus). Ich kam nach D vor ca. 5,5 Jahren zum Studieren. Im 2001 habe ich eine GreenCard bekommen und bin seitdem bei meinem Arbeitsgeber tätig (unbefriesterter Arbeitvertrag). Meine Frau (damals noch Freundin) kam nach D vor 5 Jahren und hat seitdem eine Aufenthaltsbewilligung für das Studium. Vor 2 Jahren haben wir geheiratet und entschieden uns damals Aufenthalsstatus meiner Frau nicht zu ändern, weil als Ehefrau eines GC-lers sie 2 Jahre lang nicht arbeiten konnte. Jetzt haben wir Nachwuchs bekommen. Meine Frau ist von Studuim beurlaubt und wird die nächsten 1-2 Jahren weder arbeiten noch studieren. Deshal machen wir uns Gedanken, ob es vielleicht günstiger ist (aus zukünftiger Sicht), Aufenthaltsstutus meiner Frau am mich zu binden.
Meine bisherige Gedanke war folgendes. Im Sommer nächstes Jahres läuft meine GC aus, dann kann ich, wenn alles stimmt (Einkommen, Arbeitsverhältniss, Unterkunft, 60 Monate Rentenbeiträge, keine Vorstrafen), eine
NE bekommen. Meine Frau kann dann auch eine
NE bekommen, mit der sie auch arbeiten kann (falls Sie nicht mehr studiert)?! Stimmt das eigentlich? Kann Sie mit
NE sofort arbeiten oder nur nach 2 Jahren?
Jetzt habe ich den zahleichen Forumsbeiträgen entnommen, das wenn meine Ehefrau an mich 2 Jahre gebunden ist, bekommt Sie Ihr eigenständiges Arbeitsrecht. Ich verstehe es so, das Sie dann eine unbegrenzte Arbeitserlaubnis für D bekommt!? Wäre es jetzt unter den Umständen, dass meine Frau die nächsten 1-2 Jahren (s. o.) weder arbeiten noch studieren kann, nicht günstiger Aufenthaltsstatus wg. Studium zu ändern und dieses an mich zu binden? Kann Sie eigentlich mit diesem Status studieren?
Vielen Dank für Eure Antworten!!!