johannes2005
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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moin ronny, mein Gott fängst du früh an zu arbeiten... Vielen Dank für die Mühe, ich denke wir werden mal so verfahren.
Wenn manche Staaten die elterliche Zustimmung auch vom Mann verlangen, ist dort zumindest noch das Gleichstellungsprinzip von Mann und Frau gewahrt. In unserem Fall kann davon aber keine Rede sein und verstößt damit ja eigentlich gegen unser Grundgesetz, wo doch die Gleichstellung von Mann und Frau fest verankert ist, oder? Ich entschuldige mich bei all denen, die sich hier Mühe gemacht haben (ABU, Ronny..) obwoh wir weiss Gott kein existentielles Problem haben, wie so viele andere hier. Meine Verlobte hat noch >2 Jahre Aufenthaltsgenemigung, und ihr Vater sieht uns gerne verheiratet, stellt uns also keine Steine im den Weg. Unser Problem ist also ein Luxusproblem. Dies allerdings erlaubt uns, unsere Moralischen Maßstäbe etwas höher zu setzen, und nicht einfach nur das zu machen, was der Staat von uns will, auch wenn wir es unzumutbar finden. Ich lasse mich gerne auf eine ethisch/moralische Diskusssion hier ein, aber in Anbetracht der Tatsache, wie viele wirklich dringende Fälle hier bearbeitet werden, kann ich auch verstehenwenn das für unnötig gehalten wird... Schönen Gruß noch, Johannes
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