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ehefähigkeit (Gelesen: 4.458 mal)
freundin1401
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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28.01.2005 um 01:48:17
 
hallo hier im forum,
ich bin seit längerem mit meinem nigerianischen partner zusammen. wir sind entschlossen, zu heiraten. er war jedoch in nigeria bereits traditionell verheiratet (definitiv keine registrierte ehe), und ist nun schon länger von seiner partnerin getrennt. scheidung ist ja wohl nicht notwendig weil er ja nie offiziell verheiratet war. es gibt aber mit dieser partnerin kinder,  für die er auch nach seinen möglichkeiten sorgt.
gibt es da probleme mit der "bachelorbescheinigung" bzw. mit dem "marital status", die ja wohl voraussetzung für eine heirat ist?  die expartnerin steht uns nicht im wege, lebt selbst in einer neuen beziehung.
danke für hilfreiche antworten
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peku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 28.01.2005 um 10:51:30
 
hallo

nein in Nigeria gibt es keine Probeme dienötigen Dokumente zu bekome.

peku
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #2 - 28.01.2005 um 16:36:06
 
Zitat:
in nigeria bereits traditionell verheiratet

Zitat:
scheidung ist ja wohl nicht notwendig weil er ja nie offiziell verheiratet war. es gibt aber mit dieser partnerin kinder,


Hallo,

bevor hier was schief geht, lieber nochmal nachprüfen.

Es gibt in Afrika Staaten, in denen die sog. Stammesehe als ordnungsgemäße Eheschließung (nach dem jeweiligen Teil-Ortsrecht) gilt, ohne dass es einer besonderen Registrierung bedarf.

Das gilt insbesondere für faktische Ehen aus denen Kinder hervorgegangen sind.
Läge eine solche Ehe vor, wäre selbstverständlich vor einer erneuten Ehe zu prüfen, ob diese überhaupt geschlossen werden darf, im Hinblick auf das Verbot der Doppelehe.


Dann wäre vorher die rechtswirksame Auflösung der Vorehe nachzuweisen.

Ich kann aber derzeit nicht genau sagen, ob das nigerianische Ortsrecht derartiges vorsieht Werde das am Montag nachholen und hierher posten.

Grüße
Ronny

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #3 - 01.02.2005 um 22:39:52
 
hallo peku,
netter kommentar, aber dass wußte ich schon vorher, danach hatte ich nich gefragt. bin schon mal nigerianisch verheiratet gewesen (mit überzeugung, auch wenns dann nicht für ewig war, das gibts halt) und mit den verhältnissen vertraut. klar kriegt man alles dort, aber es gibt auch echte menschen mit echten geschichten, die echte papiere wollen. dafür brauchen wir unterstützung.

hi ronny, danke für deine antwort. konntest du schon was rauskriegen bezüglich der gültigkeit/ungültigkeit einer heirat nach stammesrecht. welche staaten betrifft das?? wir haben keine lust auf krumme dinger und möchten uns richtig vorbereiten.  wenn nötig auch mit einem entsprechenden formalen akt, einer rechtswirksamen eheauflösung o.ä.
herzliche grüße
freundin
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ronny
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Antwort #4 - 01.02.2005 um 22:50:41
 
Zitat:
hi ronny, danke für deine antwort. konntest du schon was rauskriegen bezüglich der gültigkeit/ungültigkeit einer heirat nach stammesrecht. welche staaten betrifft das?? wir haben keine lust auf krumme dinger und möchten uns richtig vorbereiten.  wenn nötig auch mit einem entsprechenden formalen akt, einer rechtswirksamen eheauflösung


Zu meiner Schande habe ich es noch nicht nachgeschaut, aber morgen früh wird es nachgeholt.

Sorry  Zwinkernd

Grüße
Ronny
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ronny
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Antwort #5 - 02.02.2005 um 07:42:13
 
Zitat:
Es gibt in Afrika Staaten, in denen die sog. Stammesehe als ordnungsgemäße Eheschließung (nach dem jeweiligen Teil-Ortsrecht) gilt, ohne dass es einer besonderen Registrierung bedarf.


Meine Nase hat mich nicht getäuscht, schlechte Nachrichten !

Nigeria ist einer der Staaten mit den zahlreichsten Stammesrechten überhaupt, und was erschwerend hinzukomt, einem Eheschließungsrecht, dass die polygame Ehe (d.h. Mehrehe) zuläßt.

Zitat:
scheidung ist ja wohl nicht notwendig weil er ja nie offiziell verheiratet war


Genau das ist erforderlich weil die Ehe nach Stammesrecht (es gibt je nach Definition 200 bis 300 verschiedene) ohne Registrierung wirksam ist.

Allerdings, und das wird die ganze Geschichte zum Problem werden lassen, der Staat  läßt ja grundsätzlich die Mehrehe zu. Deshalb wird es auch ohne Probleme eine "Ledigkeitsbescheinigung" geben (mal unabhängig von dem Dir sicherlich bekannten Problem der inhaltlichen Prüfung). Aber diese wird hier keinesfalls ausreichen, bei einer Eheschließung im Inland ist ja eh eine Befreiung erforderlich.

Wollt ihr in Nigeria heiraten ? Dann kann es aufgrund der dann möglicherweise geschlossenen Doppelehe zu Konsequenzen führen, weil ich weiß dass ein Familiennachzug im Falle einer Doppelehe mittlerweile nicht mehr zugelassen wird.
Ich kann Euch nur empfehlen, die erste Ehe sauber aufzulösen, Scheidungsurteil dann anerkennen lassen, und hier heiraten. Auch wenn es komplizierter und mühsamer ist.

Angesichts der Probs besonders viel Glück und sorry fürs Warten  Zwinkernd

Grüße
Ronny

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 14.02.2005 um 11:47:11
 
hi ronny,
ich war krank, daher melde ich mich erst jetzt wieder.

erstmal dank für deinen beitrag, schätze dein engagement sehr. und natürlich hab ich jetzt viele fragen.
ich schau immer gern selbst nach, welche gesetze für mich/uns massgeblich sind, brauche aber beim auffinden professionelle hilfe. bitte sag mir doch, wo ich diese gesestzeslage nachlesen kann, woher hast du diese informationen und wie vollständig/unvollständig sind sie?

speziell interessiert mich, welche regionen/triebes/states in nigeria betroffen sind von diesem gesetz. sicher ist das doch von staat zu staat unterschiedlich.

gilt dann der staat, die region in der mein partner geboren ist oder der staat, die region in der er zuletzt gelebt hat als maßgeblich?

muß ich mir nun das entsprechende native-law für seinen tribe suchen und wie finde ich das?

wo finde ich im deutschen recht/eherecht? den verweis, welche ausländischen rechte herangezogen werden?

gib mir doch mal einen kleinen leitfaden durch den gesetzesdschungel, dann werde ich fleißig studieren.

und wenn es denn wirklich notwendig ist, kann man die offizielle scheidung von hier aus betreiben? kennst du die konditionen dafür oder hast schonmal mit leuten sowas durchexerziert?

viele fragen, ich weiß. aber die situation erfordert viele antworten.

ich freue mich auf baldige antworten (natürlich auch von anderen kompetenten usern)
herzlichst freundin
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ronny
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Antwort #7 - 14.02.2005 um 12:07:42
 
Zitat:
wo finde ich im deutschen recht/eherecht? den verweis, welche ausländischen rechte herangezogen werden?


Hallo

erstmal gute Besserung, falls das noch nicht ausgestanden sein sollte.

Den Veweis aus der deutschen in eine andere Rechtsordnung findest Du im deutschen Iinternationalen Privatrecht IPR  im  Art 13 Abs. 1 EGBGB:

Die Voraussetzungen für die Eheschließung unterliegen für jeden Verlobten dem Recht des Staates dem er angehört.

Daneben ist weil Du deutsche Staatsangeörige bist das deutsche materielle Eheschließungsrecht maßgebend. Geregelt in den §§ 1306 BGB, dort snd die Eheverbote aufgeführt. Gleich in § 1306 steht das Verbot der Doppelehe.

Solange die Stammesehe Deines Verlobten nicht aufgelöst und die Auflösung nachgewiesen worden ist, liegt in seiner Person ein Ehehindernis, das zweiseitig wrkt. Zweiseitig bedeutet: Dir ist aufgrund des deutschen Rechts eine Eheschließung mit ihm verboten. Das gilt auch, wenn sein Heimatrecht die polygame Ehe zuließe.

Wo die einzelnen Stammesrechte kodifiziert sind, kann ich leider nicht sagen, meine Informationen hierzu sind allgemeinerer Natur, sie sind z.B. zu finden in : Bergmann/ Ferid, Internationales Ehe- und Kindschaftsrecht, Nigeria, Seite 13 ff. Müßte eigentlich in jedem "gut sortiererten" Standesamt verfügbar sein.

Evtl. findest Du nähere Hinweise welches Stammesrecht betroffen ist und wo man nachlesen könnte auch im Nigeria-Forum oder über die nigerianische Botschaft.

Erst mal soweit.

Grüße
Ronny


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 15.02.2005 um 14:49:19
 
danke ronny, jetzt hab ich ja erstmal was zu tun, bis ich das alles vollinhaltlich kapiere. nun, seis drum, bildung schadet nie.
gruß freundin
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Antwort #9 - 16.02.2005 um 12:03:40
 
hallo ronny,
sag mir doch mal kurz, was du mit "befreiung" gemeint hast. du schriebst, dass eine ledigkeitsbescheinigung nicht ausreichend sein wird und eine befreiung erforderlich ist. befreiung wovon???????? für wen?????????? gegen was??????????..... wie sieht sowas aus? gibts da vielleicht ein muster, was man mal ansehen kann, damit  wir wissen wo und wie wir  dieses papier offiziel besorgen können.

vielen dank im voraus.

warum wird es nur so schwierig gemacht für zwei menschen die einfach nur zusammensein möchten. die stattliche fürsorge geht mir da wirklich zuweit , bin doch kein baby mehr und weiß was ich mache. man könnte doch glatt an rassismus denken bei soviel repression.

gruß freundin
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Antwort #10 - 16.02.2005 um 12:24:21
 
Hallo freundin

lockerbee  8), das ist zwar komplex aber das es alle gleichermaßen trifft hat es nix mit Rassismus zu tun. Auch Du und ich müssen in bestimmten Staaten Ehefähigkeitszeugnisse vorlegen. Sind die deswegen uns gegenüber rassistisch ? Also  :paletti.

Also cool bleiben und in den FAQ`s  guck
hier
blättern, da ist alles erläutert.

Grüße
Ronny
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Antwort #11 - 28.03.2005 um 10:44:31
 
hallo, freundin,
das mit nigeria ist eine ganz heiße kiste: nigeria zählt zu den unzuverlässigsten staaten, was das urkundenwesen anbelangt. ca. 90 % der im umlauf befindlichen urkunden sind gefälscht oder verfälscht. darum legalisiert unsere botschaft nigerianische urkunden nicht mehr. (es kommt für euch hilfsweise nur ein aufwendiges verfahren zur inhaltlichen echtheitsüberprüfung von nigerianischen urkunden in frage - dafür seid ihr aber locker ein paar hundert euronen los).
ich würde mir die frage stellen, ob die von dem mann angegebene stammesehe auch seine einzige ist. mir kommt es auch etwas merkwürdig vor, daß der mann seine nigeria-ehe so etwas heruntergespielt hat  "war ja nicht offiziell verheiratet" . die leute dort wissen genau, daß das eine vollgültige ehe ist.
du kannst nie davor sicher sein, daß er als dein ehemann mal eben in nigeria urlaub macht und dort eine weitere frau/en heiratet. ist mir schon öfter untergekommen: er kam aus dem urlaub zurück und holte die neue frau nach. bigamische eheschließung im ausland ist übrigens nicht strafbar nach deutschem strafrecht.....
viel glück -lennart-
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Antwort #12 - 28.03.2005 um 10:46:55
 
hallo freundin, hatte noch was vergessen: welchen ausländerrechtl. status hat denn der nigerianer? ist er asylbewerber oder schon abgelehnt oder hat er einen aufenthaltstitel?
gruß -lennart-
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lennart
 
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