Guten Tag allerseits,
ich habe die Absicht, demnächst meinen Einbürgerungsantrag nach §§ 10 oder
§§9 StAG bei der zuständigen Behörde (in Baden-Württemberg) abzugeben.
Aber vorher wollte ich eure Meinung(en)/Antworten zu Fragen holen, die ich
allein nicht beantworten kann.
Ich bin seit fast 12 Jahren in Deutschland davon 9J ABewilligung ( Studium +
Promotion) und seit ca. 2 J . bin ich mit einer deutschen Frau verheiratet.
Ich habe einen festen Job und geregeltes Einkommen. Ich habe aber vor fast
2.5 Jahren eine Dummheit begangen, die ich zu tiefst bereue, und würde zu
einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt,
verurteilt. Bewährungszeit beträgt 3 Jahre, diese wird mitte des Jahres
"Juni 05"abgelaufen sein.
Ich war gestern bei der Behörde. Die zuständige Frau dort ist der Meinung, dass es nur eine Einbürgerung nach § 10
StAG in Frage kommt----> "Die AB Zeiten weden auch Angerechnet. Dies wurde mir expliziert bestätigt". Allerdings erst wenn ich über eine
NE Verfüge!
Frage 1: Wäre die Vorstrafe später einen Hindernis wenn ich die
NE nach 3J Heiratzeit beantrage?
Frage 2: Ab wann habe den Anspruch auf
NE ?
Danke im Voraus!