Zitat:Wird eine Scheidung dann schneller durgeführt, weil es eine Kurzehe und sie ausländerin ist?
Hi Fellini,
eine Verkürzung der Scheidungsfristen wird nur unter ganz eingeschränkten Voraussetzungen möglich sein. Sie hängt keinesfalls davon ab, ob sie Ausländerin ist oder nicht.
§ 1565
Scheitern der Ehe(1) Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie
gescheitert ist. Die Ehe ist gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen.
(2) Leben die Ehegatten noch nicht ein Jahr getrennt, so kann die Ehe nur geschieden werden, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde.
§ 1566
Vermutung für das Scheitern(1) Es wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit
einem Jahr getrennt leben
und beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder der Antragsgegner der Scheidung zustimmt.
(2) Es wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit
drei Jahren getrennt leben.
Oben bei den links gibt es einen zu dejure.org, da kannst du die Hausnummern der Scheidung in den §§ § 1564 ff BGB selbst nachlesen.
Zitat:Entweder sie bekommt ein Kind von mir,
Auch das hilft Euch zunächst mal nicht weiter, weil das Kind bis zur Rechtskraft der Scheidung oder einer gerichtlichen Vaterschaftsfeststellung als eheliches Kind der jetzigen Ehe gilt. Deshalb können die Rechtsfolgen aus der Vaterschaft auch nur danach geltend gemacht werden.
Viel Glück
Ronny