Das dürfte mit einer Verpflichtungserklärung alleine
nicht zu lösen
sein.
Durch die Abschiebung ist eine
Einreisesperre entstanden, die
nur auf Antrag befristet werden kann. Außerdem sind da die
Abschiebekosten zu erstatten.
Die Tatsache, dass er hier ein Kind hat dürfte wohl bei der
Abschiebung bereits geprüft worden sein und ihm wohl nicht
geholfen haben.
Ein Visum rein zum Besuch (von dir) ist daher nicht möglich. Er
hatte sicher ausreichend Zeit freiwillig auszureisen, sonst wär
er sicher nicht abgeschoben worden. Ohne triftigen Grund dürfte
da vor ein paar Jahren kaum eine Befristung der Sperre nach § 8
AuslG kaum möglich sein. Sorry - aber das sind mal Tatsachen.