Hi Marlene!
Ich fange mal mit der Frage nach Einbürgerung an: Da wirst du dich wohl noch etwas gedulden müssen.
Auf jeden Fall musst du erst mal eine Aufenthalts-Erlaubnis haben. Theoretisch wäre dann die Einbürgerung nach § 85
AuslG möglich. Hier taucht aber das Problem auf, dass in deinem Bundesland (nach deinem Profil wohnst du in BaWü) die Zeiten mit A-Bewilligung in der Regel nicht angerechnet werden.
Soll der Einbürgerungsantrag auf § 9
StAG gestützt werden, sind nur 3 Jahre Aufenthalt in D erforderlich, aber auch mindestens eine seit 2 Jahren bestehende Ehe mit einem Deutschen. Da dein Mann aber Spanier ist, geht dies nicht, selbst wenn dein Mann jetzt selbst eingebürgert wird.
Auch eine Mit-Einbürgerung nach § 85 Abs. 2
AuslG, falls dein Mann die Einbürgerung beantragen würde, wäre jetzt nicht möglich, da die Ehezeit zu kurz ist.
Möglicherweise ist eine Ermessenseinbürgerung nach § 8
StAG möglich, wenn die Altersvorsorge gesichert ist.
Mehr zu diesem Thema kannst du hier:
und im Einbürgerungsforum nachlesen.