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aufenthaltserlaubnis meiner frau nach trennung (Gelesen: 2.032 mal)
thommymuc
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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30.10.2004 um 09:52:43
 
ich bin österreicher und schon seit 12 jahren in deutschland mit unbefristeter aufenthaltserlaubnis seit drei jahren nun verheiratet meine frau kommt aus georgien und nun wollte ich mal wissen wann sie anspruch auf eine unbefristete aufenthaltserlaubnis hat??
sie bekam bei unserer heirat eine aufenthaltserlaubnis für 5 jahre.
hätte sie auch anspruch auf eine unbefristete aufenthaltserlaubnis wenn wir uns nach 3 jahren scheiden lassen würden???
vielleicht kennt sich wer damit aus....
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Antoine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Einbürgerung
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Antwort #1 - 30.10.2004 um 11:36:10
 
Deine Frau ist derzeit als Familienangehörige von Dir als Unionsbürgers in Deutschland und hat als solche eine fünfjährige Aufenthaltserlaubnis erhalten.

Nach Gemeinschaftsrecht ist sie nur als Deine Familienangehörige geschützt. Dieser Schutz erstreckt sich bis zur Scheidung. Siehe hierzu Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften in Sachen Diatta gegen Land Berlin (267/83):

http://europa.eu.int/celex/cgi/sga_rqst?SESS=1788!CTXT=5!UNIQ=4!APPLIC=celexext!...

Darüber hinaus muss eine EU-Richtlinie bis Januar 2006 umgesetzt werden, nach der Drittstaatsangehörige in der Regel nach fünf Jahren legalem Aufenthalt den Status als langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige erhalten:

http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/dat/2004/l_016/l_01620040123de00440053.pd...

Im übrigen gibt es aber auch nach deutschem Ausländerrecht ein eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten, sofern die eheliche Lebensgemeinschaft zwei Jahre in DE bestanden hat:

http://info4alien.de/auslg.htm#19

Wenn sich Deine Ehefrau auf deutsches Recht berufen würde, wäre meines Erachtens ein Widerruf der auf die Dauer von fünf Jahren erteilten Aufenthaltserlaubnis EU möglich. Dies könnte insbesondere von Bedeutung sein, falls die eheliche Lebensgemeinschaft keine drei Jahre in Deutschland bestanden hat.

Wichtig ist in jedem Fall, dass der Lebensunterhalt Deiner Ehefrau auch in Zukunft in Deutschland gesichert ist.
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Antoine
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Beiträge: 238
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Einbürgerung
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Antwort #2 - 30.10.2004 um 12:01:20
 
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thommymuc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 30.10.2004 um 20:43:06
 
vielen dank für die antworten!!!
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