Is schon o.k.
Mein Hals ist gestern halt etwas angeschwollen als ich dein posting gelesen habe.
Zitat: Man darf nicht den Fehler machen, nur auf die Einhaltung der Ortsform zu achten, es kann ins Auge gehen. Wenn bei Eheschließung in einem Drittstaat eines der beteiligten Heimatrechte nicht beachtet wurde, ist u.U. überhaupt keine Ehe geschlossen worden. Und dann gilt der Grundsatz im IPR, dass die ärgste vorgesehene Rechtsfolge zum Tragen kommt. Und dann kann durchaus eine Nichtehe als Ergebnis da stehen.
Ich habe bzgl. meiner Eheschliessung alles so gemacht, wie es laut Informationen die mir gegeben wurden legal und korrekt ist.
Ein halbes Jahr später muss ich dann lesen, das meine Eheschlissung evtl. null und nichtig ist, weil ich ein Dokument verwendet habe das den deutschen Behörden nicht ganz genehm ist.
Sorry, wenn einem dabei als Bürger mal der Kragen platzt.
Ich habe gestern abend meine Papiere noch einmal vorgekramt, um mir den ganzen Vorgang noch einmal ins Gedächtnis zu rufen.
Dabei bin ich auf die Liste gestossen die mir meine Frau gemailt hat, welche Papiere benötigt werden:
Zitat:My dear honey. I send to you list documents what do you need for Russian
registry office
1.Pasport (with translate in russian, with witness of the notary(public) in
Moscow.
2.Certificate of family status from your place of residence( place when your
live),
you can to get this document from Burgermeister (German word) or from verwaltung
land (g.w.) And after need to get apostle on this document in higher authority
your Land .
Then I will do translate in russian and will get witness of the notary only in
Moscow.
Ausserdem eine Absichtserklärung mit folgenden Inhalt:
Zitat:I am citizen (to indicate the citizenship),surname, name, was born ( to
indicate data and place), never was marriage before, place of residence (place
when you live) (country and address your stay), passport ( series and number)
how issue( name organization issue document and data) - Ask to take
application of conclusion marriage with M. B. Tatiana .
Surname after marriage registration ask to keep without change.
I confirm my voluntary consent on conclusion marriage and absence circumstances
impede conclusion.
Signature (witness of the notary)
Data
, damit konnte meine Frau die Eheschliessung anmelden.:
Ich bin dann zur Stadtverwaltung gegangen und habe nach einen Nachweis meines Familienstandes gefragt (Certificate of family status from your place of residence).
Der SB hat mir gesagt das es solch ein Dokument nicht gebe.
Er könne mir aber eine Aufenthaltsbescheinigung geben, aus der würde mein Familienstand hervorgehen. Diese könnte ich dem Standesamt in Moskau vorlegen.Das Fehler liegt damit eindeutig bei den deutschen Behörden. Nicht bei mir und auch nicht bei den russischen Behörden, wie dein posting leicht glauben machen kann.
Wenn ihr Leuten die mit diesem Dokument im Ausland heiraten wollen die Apostille verweigert, was macht ihr denn mit all denen die keine Apostille benötigen, weil sie z.b. in Dänemark heiraten. (DK erkennt die Aufenthaltsbescheinigung auch als Nachweis zum Familienstand an).
Wollt ihr etwa alle derart in DK geschlossenen Ehen im nachhinein als ungültig erklären?
Außerdem würde mich mal interessieren wie oft Heiratskandidaten auf diese Art schon versucht haben ihren wirklichen Familienstand zu verschleiern. Ich denke mal um diese Angst geht es doch dabei. Ich glaube wenn das vorkommen würde hätte man dem längst einen Riegel vorgeschoben.
8)croco