Caya
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Hallo Ralfi & Ronny!
Heute war ich beim Einbürgerungsamt. Ich hatte zwar keinen Termin gehabt, aber als ich meinen Antrag für die Einbürgerung gestellt hatte, hatten sie mir gesagt, ich sollte halt mich bei ihnen Melden, wenn sich was ändert oder solche sachen. Ich hatte endlich einen Termin beim BfA, und habe alle nötigen Unterlagen beisammen gehabt, damit meine Schul- und Unizeit bis zur 8 Jahren und die Beiträge die ich bis jetzt in der Türkei bezahlt habe hier beim BfA angerechnet wird. Ich habe schon über 60 Monate Rentenbeiträge in der Türkei und dazu noch die 8 Jahren werden wegen der Schulzeit dazu angerechnet, womit ich auch die 60 Monatige Rentenpflichtbeiträge weit überschreite. Ich habe von der BfA eine Bescheinigung für den Antrag auf Anrechnung ausländische Beiträge erhalten und wollte sie gleich zum Einbürgerungsbehörde bringen. Die Beamtin von der Einbürgerungsbehörde hat zwar gesagt, dass es nicht nötig gewesen war, da bei mir alle Papiere in ordnung sind, aber sie hat sich trotzdem Kopien davon gemacht. Fassit: Meine Unterlagen sind noch beim Einbürgerungsamt und die sind noch nicht an die Regierung von Mittelfranken nach Ansbach geschickt worden. Die Unterlagen werden mitte oder ende März an die Regierung geschickt da erst die Frist von mindestens zwei Jahre Ehezeit erfüllt wird. Das heißt ich muß mich noch einbischen Gedulden.
Ich wollte dann noch etwas efahren. Wie du ( Ralf) es auch weisst, hatte ich vor ein paar Monaten von einem österreichischen Reiseveranstalter einen Angebot als Außendienstmitarbeiter bekommen. Da es nicht so einfach war in D. und A. mit meinem türkischen Paß arbeiten zu können, haben sie mir noch ein bischen Zeit gegeben. Sie werden sich ca. in 2 Monaten wieder bei mir melden und sich erkundigen ob meine Einbürgerung sich (positiv) erledigt hat. Ich wollte von der Beamtin erfahren wie es denn ist, wenn ich meine Einbürgerungszusicherung bekomme und meine Ausbürgerung aus dem türkischen beantragt habe, ob ich gleich meine Einbürgerungsurkunde bekommen kann? Und ich würde meine Ausbürgerungsurkunde ihnen erst später wenn ich sie habe überreiche. Sie hat "Jein!" gesagt. Sie hat ungefähr so geantwortet : "Bei den Türken läuft es anders. Wenn sie von uns die Einbürgerungszusicherung bekommen haben, müßen sie die Ausbürgerung beantragen. Sie bekommen vom Konsulat eine Bescheinigung dass sie die Ausbürgerung beantragt haben und die türkische Behörde damit einverstannden ist. Und das dauert lang. Die Bescheinigung bringen sie dann zu uns wo sie danach die Einbürgerungsurkunde von uns erhalten werden. Und wenn sie ihr Ausbürgerungsurkunde bekommen haben bringen sie sie nachträglich an uns." Ich habe geglaubt, dass ich erst nach dem ich Ausgebürgert werde, die Einbürgerungsurkunde von der deutschen Seite erhalten kann. Und das die Ausbürgerungsurkunde ca. 6 Monate dauert. Aber die Bescheinigung, dass ich die Ausbürgerung beantragt habe auch noch sehr lange dauert, war mir bis jetzt nicht bekannt. Oder habe ich sie falsch verstanden?
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