Zitat:....
Eine Frage noch was passiert nach dem die Behörde die erforderliche Papiere bekommen hat. Was wird dann so alles untersucht, da es eine lange Zeit in Anspruch nimmt? Wird Alles einzeln, einzel noch einmal untersucht, oder was wird da ganz genau gemacht? Ist es ein Staatsgeheimnis wo ihr darüber nicht reden dürft? :ill
Klar, das ist Staatsgeheimnis Nr. 1 !
:rofl2
Aber ich verrate es mal:
Die Behörde macht nichts weiter, als zu prüfen, ob die einzelnen Voraussetzungen erfüllt sind. Das fängt ja schon mit den von dir geforderten Papieren an:
Eine Voraussetzung bei § 9
StAG ist, dass der Ehegatte deutsch ist, also hat die Behörde entsprechende Nachweise angefordert.
So geht das dann weiter. Zur Prüfung, ob genug Einkommen vorhanden ist, fordert die Behörde von euch Einkommensnachweise an.
Für andere Prüfungen werden die Unterlagen nicht von euch, sondern von anderer Stelle angefordert.
Beispielsweise: Bundeszentralregister, Landeamt für Verfassungsschutz usw.
In welcher Reihenfolge die Behörde nun genau was macht, bleibt natürlich ihr Geheimnis.
Ich bin aber sicher, dass viele Anfragen parallel laufen. Bei einigen kommt die Antwort schnell, bei anderen dauert es länger.
Wenn dann alle Prüfungen abgeschlossen sind und die Behörde zum Ergebnis gekommen ist, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, dann bekommst du deine Einbürgerungszusicherung, und du bist dran, tätig zu werden.
Aber so weit sind wir ja noch nicht.
Aber: Psst, nicht weitersagen, ist ja ein Staatsgeheimnis!