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Sprachkurs länger als 1 Jahr möglich? (Gelesen: 1.117 mal)
Chris894
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Sprachkurs länger als 1 Jahr möglich?
02.10.2004 um 12:56:01
 
Hallo,
ich habe ein paar Fragen, wäre super wenn uns jemand helfen könnte....
1. Kann man ein Visa für einen Intensivsprachkurs nach einem Jahr weiter verlängern lassen und wenn ja für wie lange und mit welcher Begründung?
2. Kann jemand mit einem Visa für einen Sprachkurs ein private Ausbildung zur Fremdsprachenkorrespondentin machen und ein Visa damit erhalten (Dauer: 2 Jahre)
3. Welche Unterlagen benötigt man für ein Eheschliessungsvisa?

Danke schon mal.
P.S. Klasse Forum.....
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Mick
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Beiträge: 12.932

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Nordrhein-Westfalen
Germany
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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Sprachkurs länger als 1 Jahr möglich?
Antwort #1 - 03.10.2004 um 23:20:39
 
Zitat:
Hallo,
ich habe ein paar Fragen, wäre super wenn uns jemand helfen könnte....
1. Kann man ein Visa für einen Intensivsprachkurs nach einem Jahr weiter verlängern lassen und wenn ja für wie lange und mit welcher Begründung?


Hi,
grundsätzlich kann ein Sprachkursvisum (welches nicht der Studienvorbereitung dient) für max. 12 Monate erteilt werden.

Aus den AuslG-VwV:
Zitat:
Ist das Ausbildungsziel nach Ablauf der Geltungsdauer der Aufenthaltsbewilligung noch nicht erreicht und besteht aufgrund vorliegender Unterlagen der Bildungseinrichtung die Aussicht, dass es noch erreicht werden kann, soll die Aufenthaltsbewilligung längstens bis zur Gesamtgeltungsdauer von zwölf Monaten, bei ausländischen Studienbewerbern in Ausnahmefällen bis zu längstens 18 Monaten verlängert werden (siehe Nummer 28.5.0.3).


(Fettdruck von mir)

Zitat:
2. Kann jemand mit einem Visa für einen Sprachkurs ein private Ausbildung zur Fremdsprachenkorrespondentin machen und ein Visa damit erhalten (Dauer: 2 Jahre)


Er müsste den Wechsel des Aufenthaltszweckes (ggf. die Erweiterung) der Ausländerbehörde anzeigen, ggf. eine Änderung der Aufenthaltsbewilligung beantragen. Die Chancen hierfür dürften äußerst gering, eher ausgeschlossen sein. Vgl. § 2 AAV

Zitat:
3. Welche Unterlagen benötigt man für ein Eheschliessungsvisa?


Hier würde ich die Einzelheiten mit der lokalen Ausländerbehörde absprechen. Es kann durchaus sein, dass da unterschiedliche Unterlagen gefordert werden. Grundsätzlich sollten bei der Visumsbeantragung alle Unterlagen vorliegen, die auch für die Eheschließung benötigt werden (mit dem Standesamt klären). Ferner muss ein Nachweis für die Sicherung des Lebensunterhaltes vorgelegt werden (i.d.R. eine Verpflichtungserklärung).
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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