Zitat:Hallo Forum,
ich bin Deutscher, lebhaft in England, (jedoch noch offiziell gemeldet in Deutschland) und seit ca. 3 Wochen mit einer Indonesierin verheiratet (YEIH!)
Meine Frau hat momentan noch ein Besuchervisum fuer England, wird aber Ende naechster Woche nach Jakarta fliegen um dort ein "Spouse Visa" (Familienzusammenfuehrungsvisum) bei der britischen Botschaft zu beantragen. Dies sollte eigentlich alles auch kein Problem darstellen.
[...]
Hallo bhirsch,
ich gehe mal davon aus, dass Du Deinen gewöhnlichen Aufenthalt in GB hast und dort auch ein Freizügigkeitsrecht wahrnimmst. Vermutlich hast Du in GB sogar eine Aufenthaltserlaubnis für EU-Angehörige (AE-EG). Wenn dem so sei, dann hat Deine drittstaatenangehörige Ehefrau ein Recht, bei Dir Wohnung zu nehmen (Art. 10
VO-(EWG) 1612/68
) und ihr ist eine AE-EG zu erteilen (vgl. EU-Gerichtshof, Fall
MRAX
).
Wenn Deine Ehefrau bei Dir Wohnung genommen hat und ebenfalls im Besitz der AE-EG ist, dann hat auch sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in GB. Dann wäre das zuständige Konsulat in GB.
Achtung: Die britische AE-EG berechtigt nicht zu visumfreien Reisen in die Schengenstaaten.
Wenn sie dann aber ein Visum für Deutschland in London beantragt, um die familiäre Lebensgemeinschaft mit Dir in Deutschland zu führen, dann wären dass falsche Angaben, um eine Aufenthaltsgenehmigung zu erlangen (§§ 3 (3), 5, 28, 17 (1), 23 (1), 92 (2) 2 AuslG), weil die eheliche Lebensgemeinschaft ja gar nicht in Deutschland geführt werden soll.
Doc 8)