Zitat:Das einzige was er an Unterlagen braucht ist ein Celibatzeugnis und das bekommt er demnächst.
Hallo Chergy,
Antwort kommt nicht aus Angst wegen :pei
Das Certificate de Celibat ist eine Ledigkeitsbescheinigung, d. h. er muß vor der Eheschließung die Befreiung von der Beibringung des
EFZ beantragen.
Das geht über das Standesamt an das zuständige OLG, hatte ich ja schon mal erwähnt
Zitat:Nachweis der Ehefähigkeit, bzw. Befreiungsentscheidung des zuständigen OLG
(im Forum ist ein Link zum OLG Stuttgart, als beispielhafte Auflistung der Anforderungen)
Dann fehlt nur noch die Abstammungsurkunde und alles ist o.K.
Das mit der Scheinehe glaube ich kann man aufgrund Deiner Schilderung abhaken.
Zitat:Was bedeutet "Petition"?
Bei jedem Länderparlament und dem Bundestag ist ein Ausschuß etabliert, an den sich derjenige wenden kann,
der glaubt er werde ungerecht behandelt.
Auskünfte wie man den zuständigen für euer Bundesland erreichen kann, findest Du
hier
Ob der Petitionsausschuß helfen kann, weiß ich nicht. Aber er kann bzw. muß sich ja selbst, ggf. mit Anwalt
Nur nebenbei, ich hatte aus deinem letzten Post keine Frage erkannt, Du wolltest
uns noch was mitteilen ???
Zitat:Noch eine Gestern haben, meine Asta Kollegen und ich deim Bier und Zigaretten (und nur Zigaretten), ein wenig über den Status der Illegalen "Philosophiert". Dabei sind wir auf einige interessante aber ebenso fitzige Situationen und Sachverhalte, die ich gerne hier erzählen möchte um die Meineung der Experten zu hören.
Bin schon gespannt, ggf. aber bitte im USER-Forum posten, gell?
Viele Grüße
Ronny