Zitat:Ich fürchte, wenn ihr weiterhin versucht, eigene Interessen gegen Rechtslage und Behörden durchzusetzen, werdet ihr noch lange Probleme haben.
Ich bin nicht der Meinung, dass ich unsere Interessen
gegen Rechtslage und Behörden durchzusetzen versuche.
Ich hätte einfach gerne eine Win-/Win-Situation.
D.h. wir hätten mehr Zeit und dem Recht wäre Genüge getan (Ausreise und Visumbeschaffung erfolgt), aber eben nicht mit zusätzlicher Bestrafung für uns. Für die Fehler der Vergangenheit muss mein Mann sich doch in separaten Verfahren verantworten. D.h seine Bestrafung dafür kriegt er dort.
Aber wahrscheinlich verstehe ich die Rechtslage einfach nicht richtig.
Ich habe das bisher so gesehen: Das Ausländergesetzt bietet für Fälle wie unseren Ermessensspielräume. Sonst käme ja auch mein Anwalt nicht zu der Meinung, dass es machbar ist und sonst gäbe es ja auch die uns bekannten Fälle nicht, wo die Aufenthaltsgenehmigung unter fast gleichen Umständen sogar ohne nochmalige Ausreise gewährt wurde.
Mir würde es ja genügen, wenn man uns einfach noch etwas Zeit einräumen würde, damit wir nicht
unnötig lange getrennt voneinander sein müssen. Ich würde es eben gerne optimal vorbereiten (d.h. erst einmal einen Termin mit der Botschaft vereinbaren, nach Möglichkeit die Zustimmung für's Visum schon in der Tasche haben und dann meinen Mann wirklich nur für die Visumbeschaffung ausreisen lassen). Mir würden Tipps, wie ich z.B. evtl. bei der Botschaft in Lagos einen Termin unter 3 Monaten kriegen kann, schon sehr weiterhelfen. Ich habe mir auch überlegt, dass ich die Zeit, die wir durch ein laufendes Verfahren gewinnen könnten, dazu nutzen könnte, das Familienbuch zu beantragen. Dies beinhaltet dann nämlich bereits die Überprüfung der Identität (d.h. Beglaubigung Geburtsurkunde etc.) im Heimatland mit Hilfe eines Vertrauensanwalts. Davon würde ich mir eine schnellere Bearbeitung des Visumantrags versprechen.
Ich sehe einfach nicht den Schaden für unseren Staat, wenn er noch eine Weile bei mir bleiben würde, da mein Mann niemandem auf der Tasche liegt.
Ich verstehe z.B. auch nicht, warum eine
unmittelbar bevorstehende Eheschließung genügt, um jemanden vor Abschiebung zu schützen, eine
erfolgte Eheschließung aber nicht.
Oder warum ein gemeinsames Kind höherwertig als eine Eheschließung ist, weil dieses ihn ja offenbar auch vor einer Ausreise schützen würde.
Für den Normalbürger sind solche Dinge eben nicht verständlich.
Jeder (und wirklich jeder !) in meinem Bekanntenkreis fragt mich, warum mein Mann nochmal ausreisen soll, wo wir doch nachweislich verheiratet sind.
Und mal ganz abgesehen von der derzeitigen Rechtslage (die ich aber wirklich nicht diskutieren will): Ich finde, dass wir das Geld, dass wir für die Visumbeschaffung ausgeben müßten (d.h. Flug, Unterhaltskosten etc.), viel besser in die Integration meines Mannes investieren würden (d.h. Deutschkurs, Führerschein).