Zitat:1. kann er überhaupt von England aus das Visum beantragen oder geht das nur vom Heimatland aus?
Normalerweise muß das Visum dort beantragt werden, wo man seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, in diesem Fall also Brasilien.
Außerdem wäre bei einer Beantragung in England auch noch die Frage, wann das Touristenvisum ausläuft und ob diese Zeit für die Beantragung und Erteilung eines Studienvisums überhaupt ausreichen würde.
Zitat:2. wie verhält es sich mit der Arbeitserlaubnis während des Sprachkurses? Er könnte ab August 2005 das Studienkolleg beginnen und wäre dann erst "ordentlicher Student". Das halbe Jahr vorher müsste er deutsch lernen und wäre nur Sprachschüler (ohne Arbeitserlaubnis?!)...
Anscheinend dürfte er während des Sprachkurses und des Studienkollegs nur in den Ferien arbeiten. Vgl. Nr. 28.5.3.4 AuslG-VwV: "Eine unselbständige Erwerbstätigkeit während eines vorbereitenden Sprachkurses oder während des Studienkollegs außerhalb der Ferien ist durch Auflage auszuschließen."
Zitat:3. ist der einfachste Weg zu Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis wirklich die Ehe?
Das kommt auf den Ehepartnern an... :dom
Ernsthaft: Das ist so pauschal schwierig zu beantworten, aber bei Nicht-EU-Ausländern dürfte diese Aussage aus rein ausländerrechtlicher Sicht so meistens zutreffen.