Zitat:Gegenfrage: Was soll sich beim Staatsangehörigkeitsrecht, insbesondere bei der Frage des Erwerbs durch Abstammung, groß ändern?
Hi ralfi,
wie Du weißt, war ich damals noch "Deutschmacher". Ich hätte mir beispielsweise gewünscht, dass die Stichtagsregelung für den
Nachweis der Staatsangehörigkeit durch Abstammung eingeführt wird.
Also nur mal angenommen, man hätte festgelegt alle die die am 03.10.1990 im Besitz eines Persos der DDR oder eines Bundespersos waren, sind deutsche Staatsangehörige geworden.
Mit den paar unrechtmäßigen Besitzern hätte der Staat bei über 80 MIo. gut leben können.
Was kaum jemand weiß ist doch die Tatsache, dass wir eine massive Inländerdiskriminierung haben, was den Nachweis des Besitzes der deutschen Staatsangehörigkeit anbelangt:
Der im Inland geborene deutsche Staatsangehörige muß je nach Gusto des Sachbearbeiter bis zum 01.01.1914 zurück den Besitz glaubhaft machen,wenn er eine Nachweis (Urkunde) benötigt. Der eingebürgerte Deutsche hat dafür seine Einbürgerungsurkunde.
Und es werden immer häufiger Staatsangehörigkeitsnachweise benötigt:Ärzte, Auswärtiges Amt, Beamtenanwärter in BY, SN oder BW müssen diese m.E. zu Recht kritisierte Ahnenforschung betreiben.
Viele Grüße
Ronny