Zitat:hallo,
in Illertissen (Landkreis Neu Ulm;Bayern)genügte in 2001 für diesen Staatsangehörigkeitsausweis meine Geburtsurkunde(aus Freiburg) ein Ausweis von mir und die Gebühr.Das wars.Die Urkunde war so glaube ich 5 Jahre gültig,die Farbe davon war gelb.
gruss peku
Stimmt, die Farbe ist immer noch gelb, die Gültigkeit ist nicht speziell geregelt, üblich sind 5 oder 10 Jahre.
Hier noch mal die Verwaltungsvorschriften dazu: (Aus
StAR-VwV, siehe oben unter
, dort leider nicht ganz vollständig)
Zitat:1.3 Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit
Von dem Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit kann ausgegangen werden, wenn nachgewiesen oder glaubhaft gemacht ist, dass der Betroffene und ggf. die Personen, von denen er seine Staatsangehörigkeit ableitet, spätestens seit dem 1. Januar 1950 von deutschen Stellen als deutsche Staatsangehörige behandelt wurden. Dies gilt nicht, wenn sich im Einzelfall Zweifel ergeben, z.B. wegen Geburt oder Aufenthalt im Ausland einschließlich der Gebiete, deren staatsrechtliche Zugehörigkeit sich geändert hat, sowie bei ausländischer Staatsangehörigkeit von Eltern oder Geschwistern.
Die Behandlung als deutscher Staatsangehöriger kann insbesondere belegt werden durch Staatsangehörigkeitsurkunden (Staatsangehörigkeitsausweise, Heimatscheine) oder durch deutsche Personalpapiere, in denen die deutsche Staatsangehörigkeit eingetragen ist oder die nur deutschen Staatsangehörigen erteilt wurden (z.B. Personalausweise, Reisepässe, Wehrpässe, Arbeitsbücher oder Kennkarten).
Abweichend von Absatz 1 können einzelne Länder für ihren Bereich bestimmen, dass vom Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit nur dann ausgegangen werden kann, wenn nachgewiesen oder glaubhaft gemacht wird, dass der Betroffene und gegebenenfalls die Personen, von denen er seine Staatsangehörigkeit ableitet, spätestens seit dem 1. Januar 1938 von deutschen Stellen als deutsche Staatsangehörige behandelt wurden.
Es kommen also weitere Stichtage ins Spiel. Früher als 1938 muss man demnach i.d.R. nicht gehen, wenn keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen.