Zitat:Antrag zur Feststellung der Deutschen Staatsangehörigkeit!
Der macht definitiv nur dann einen Sinn, wenn vor der Geburt deiner Freundin
ein Elternteil (wenn sie nach dem 01.01.1975 geboren wurde) bereits deutscher Staatsangehöriger war.
Und weil man in Kasachstan ja (im Normalfall) nicht als deutscher Staatsangehöriger geboren wird, muß der Elternteil deiner Freundin von dem sie ihre Staatsangehörigkeit ableitet, wiederum von einem deutschen Staatsangehörigen abstammen. Und dieser wieder.... Im Extremfall geht das bis "Anno Tobak" konkret bis zum 01.01.1914 zurück.
Im Regelfall waren zahlreiche deutsche Volkszugehörige aus der ehem. UdSSR im II.Weltkrieg (Warthegau=heute Polen) und wurden da eingebürgert.
Nur wenn es für die maßgeblichen Vorfahren deiner Freundin dafür irgend einen Anhaltspunkt gibt, macht das mit der "Feststellung" überhaupt Sinn.
Und das Ergebnis kann sowohl hier (nach Heirat und Familienzusammenführung) als auch dort abgewartet werden.
Das hat alles im Normalfall nichts damit zu tun, dass in der ehem. UdSSR die deutsche Nationalität (~Volkszugehörigkeit) im Inlandspaß stand.