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Frage zu Festellung der deutschen Staatsangehörigk (Gelesen: 3.322 mal)
RGBOY
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12.09.2004 um 01:19:39
 
Hallo habe mal eine Frage weiss vielleicht jemand wie das abläuft wenn jemand einen Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit stellt?

Der Antragsteller lebt in Kasachstan gehört dort zu der Volksminderheit der Deutschen und seine Gesamte Verwandtschaft lebt in der BRD!

Muss er auch den nötigen Sprachtest ablegen auf der deutschen Auslandsvertretung in Almaty????

Mfg

RGBOY
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Ralf
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Antwort #1 - 12.09.2004 um 01:25:11
 
Zitat:
Hallo habe mal eine Frage weiss vielleicht jemand wie das abläuft wenn jemand einen Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit stellt?

Der Antragsteller lebt in Kasachstan gehört dort zu der Volksminderheit der Deutschen und seine Gesamte Verwandtschaft lebt in der BRD!

Muss er auch den nötigen Sprachtest ablegen auf der deutschen Auslandsvertretung in Almaty????

Mfg

RGBOY


Wenn es um die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit geht, ist dies allein eine Frage der Abstammung. Ein Sprachtest ist hier völlig fehl am Platz. Vgl. § 4 StAG. Danach ist Deutscher, wer von einem deutschen Elternteil abstammt.

Wenn es aber um die Feststellung der Volkszugehörigkeit geht, also letztlich um die Eigenschaft als Spätaussiedler, kommt man um den Sprachtest nicht herum. Wer die deutsche Sprache nicht beherrscht, kann nach derzeitiger Rechtslage nicht als Spätaussiedler anerkannt werden.
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RGBOY
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Antwort #2 - 12.09.2004 um 09:18:08
 
Hallo Ralfi!

Ja es handelt sich definitiv um einen Antrag zur Feststellung der Deutschen Staatsangehörigkeit!

Also das heißt das wenn der Antrag positiv ausfällt kein Sprachtest erforderlich ist und meine Bekannten nach Deutschland Einreisen können und hier Leben können??

Mfg

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ronny
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Antwort #3 - 12.09.2004 um 12:41:39
 
Du hattest ja schon mal hier gepostet.

Zitat:
Thema: Hilfe bezüglich Heirat meiner Verlobten in Kasachs 


Das mit der deutschen Staatsangehörigkeit wird dann vermutlich bereits beim Bundesverwaltungsamt laufen.

Aber das hat wie ich Dir im anderen Post schon erläutert hatte, nur Sinn, wenn ein Vorfahre von ihr vor ihrer Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erworben hatte.

Bei Kasachstan hat das in meiner Vergangenheit häufig am Nachweis des Besitzes der deutschen Staatsangehörigkeit gemangelt, will sagen die Einbürgerung des Vorfahren war entweder nicht nachweisbar, oder ein Vorfahre war im II. Weltkrieg eingebürgert worden, von dem sie ihre Staatsangehörigkeit nicht ableiten konnte.

Ansonsten kannst du das so machen wie im obigen Post schon erläutert.

Grüße und viel Erfolg
Ronny
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Antwort #4 - 12.09.2004 um 12:55:05
 
Hi Ronny,

Ehrlich gesagt habe ich so langsam gar keinen durchblick mehr! Die Großeltern meiner Verlobten Leben seit 1978 in der BRD und auf der Deutschen Botschaft wurde ihr und ihrer Mutter gesagt das sie diesen Antrag stellen könnten und nicht einen Antrag auf Spätaussiedler!

Bin so langsam total verzweifelt weil ich langsam gar nicht mehr weiss wie ich und Sie vorgehen sollen Habe von der ganzen Materie überhaupt keine Ahnung!!!

Was soll ich jetzt deiner Meinung nach tun und wie sollen wir vorgehen???

Heiraten in Kasachstan und einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen????????

Oder warten was sich so ergibt mit dem Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit! Ich warte jetzt schon zwei Jahre auf sie war dieses jahr für einen Monat bei ihr zu besuch und bin jetzt echt total Verzweifelt wie ich vorgehen soll ??? ??? ???
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ronny
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Antwort #5 - 12.09.2004 um 13:32:35
 
Zitat:
Antrag zur Feststellung der Deutschen Staatsangehörigkeit!


Der macht definitiv nur dann einen Sinn, wenn vor der Geburt deiner Freundin ein Elternteil (wenn sie nach dem 01.01.1975 geboren wurde) bereits deutscher Staatsangehöriger war.

Und weil man in Kasachstan ja (im Normalfall) nicht als deutscher Staatsangehöriger geboren wird, muß der Elternteil deiner Freundin von dem sie ihre Staatsangehörigkeit ableitet, wiederum von einem deutschen Staatsangehörigen abstammen. Und dieser wieder.... Im Extremfall geht das bis "Anno Tobak" konkret bis zum 01.01.1914 zurück.

Im Regelfall waren zahlreiche deutsche Volkszugehörige aus der ehem. UdSSR im II.Weltkrieg (Warthegau=heute Polen) und wurden da eingebürgert.

Nur wenn es für die maßgeblichen Vorfahren deiner Freundin dafür irgend einen Anhaltspunkt gibt, macht das mit der "Feststellung" überhaupt Sinn.

Und das Ergebnis kann sowohl hier (nach Heirat und Familienzusammenführung) als auch dort abgewartet werden.

Das hat alles im Normalfall nichts damit zu tun, dass in der ehem. UdSSR die deutsche Nationalität (~Volkszugehörigkeit) im Inlandspaß stand.
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Antwort #6 - 13.09.2004 um 09:12:17
 
Trotz allem: Wenn die Person beabsichtigt, zukünftig in Deutschland zu leben, werden deutsche Sprachkenntnisse jedenfalls nicht schaden, oder?  grin
Also fleißig lernen, dann braucht man sich auch nicht vor dem Sprachtest fürchten, ob der nun berechtigt ist oder nicht.
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Antwort #7 - 13.09.2004 um 15:57:49
 
Hallo RGBoy,
eigentlich ist dem von Ralfi und Ronny Geschriebenem nichts mehr hinzuzufügen, und ich denke, die ganze Sache hat sich damit auch als überflüssig herausgestellt!?
Ich würde schätzen, dass mehr als 95% der Fälle, in denen Russlanddeutsche in Kasachstan die dt. Staatsangehörigkeit besitzen, diese auf die Einbürgerung (bzw. die der Eltern/ Großeltern) im 2. Weltkrieg zurückgeht. Dies sollte in der Familie bekannt sein.
Du könntest auch allgemeiner fragen, ob jemand von den Vorfahren (oder Adoptiveltern oder vorherigen Ehepartnern) mal im Ausland gelebt hat bzw. welche Nationalität bei diesen im Inlandspass stand. In sehr wenigen Fällen kann das Sinn machen:
Ich hatte mal einen Fall, in der ein österreichischer Ingenieur 1929 an die Wolga ausgewandert ist und dort eine Wolgadeutsche heiratete. 1937 ist er (wie so viele) erschossen worden, seine Tochter hat jedoch die österreichische Staatsangehörigkeit (was ihr nie zuvor bewusst war).
Auch gab es in einigen Staaten ähnliche Einreisemöglichkeiten für "ehemalige Bürger" wie in D mit dem Vertriebenengesetz, z.B. in Polen oder Schweden (aktueller Stand ist mir nicht bekannt).
Nicht zu vergessen, Russlanddeutsche, die für einige Jahre in D gelebt haben und dann doch wieder in die UdSSR (oder ins Russische Reich) zurückgekehrt sind oder hier als Kriegsgefangene des 1. Weltkriegs eingebürgert worden sind - dabei wird es aber viele Verlusttatbestände geben.
Sollte irgendwas davon zutreffen, kann ich nur empfehlen, dass jemand hier in D die Vollmacht für das Verfahren übernimmt, es geht schneller und von hier lässt sich vieles besser klären.
Es dauert so um die 3 Jahre (auch abhängig von Rückfragen des BVA, und die sind nicht selten!)

Vielleicht doch besser einfach heiraten?
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