Zitat:1) ich habe immer nur ein jahr aufenthalt bekommen mit der begründung daß das familien einkommen zu niedrig war. war das in ordnung seitens der ausländerbehörde ?
Hi,
wenn das Einkommen zu niedrig war, kann es so gemacht werden. Nachzulesen in diesem
Thread
Zitat:2) bei der dritten verlängerung wo ich dachte ich würde unbefristet bekommen habe ich nur ein jahr bekommen mit derselben begründung und noch mal damals habe ich gearbeitet und relative gut verdient , für einen studenten, und sie hat arbeitslosengeld bekommen. war das auch in ordung seitens der ausländerbehörde?
Wenn das Einkommen insgesamt unter den Sätzen der Sozialhilfe lag, ist auch das in Ordnung. Gem. § 24 Abs. 1 Nr. 6
AuslG darf bei der Erteilung kein Ausweisungsgrund vorliegen. Bezug von Sozialhilfe, bzw. der Anspruch darauf, stellt gem. § 46 Nr. 6
AuslG i.V.m. den Verwaltungsvorschriften dazu, einen Ausweisungsgrund dar, unabhängig davon, ob man tatsächlich ausgewiesen werden kann/soll.
Zitat:3) nun hat meine frau wie gesagt eine arbeit gefunden seit 7 monaten sie ist jetzt fest angestellt und ich arbeite immer noch . die frage : ist es weise jetzt noch mal zur ausländerbehörde und eine unbefristete beantragen obwohl ich noch 6 monaten habe bis mein aufenthalt endet oder lieber warten. ehrlichgesagt bei meiner arbeit sieht es kritisch us kann sein daß unser betrieb schließt aber nichts ist klar jetzt.
Man muss für die Beantragung der unbefristeten
AE nicht bis zum Ablauf der befristeten warten.
Zitat:ich hoffe ich habe alles soweit gut dargestellt. aber ich muß auch eine detail sagen : meine frau ist 13 jahre älter als ich oder besser gesagt ich bin 13 jahre jünger als sie
, sonst wird sie böse
. ob das eine rolle spielt ? habe den verdacht zumindest.
Vielleicht im Kopf, aber nicht in einer förmlichen Entscheidung. Andernfalls hätte man den Zuzug gar nicht erst zugelassen, sondern eine Scheinehe "unterstellt".