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Ehevertrag Russland (Gelesen: 3.222 mal)
paulprivler
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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22.08.2004 um 15:09:42
 
Wir wollen endlich heiraten  grin
Nachdem meine zukünftige Frau (aus Russland) nach Deutschland kommen wird, möchten wir zumindest die Eheschließung in Ihrer Heimat vollziehen.
Finanzielle Verflechtungen meiner Firma machen einen Ehevertrag zwingend erforderlich. Wird dies bei einer Eheschließung in Russland Probleme bereiten oder ist das Procedere (notarielle Beglaubingung etc) und die rechtliche Anerkennung ähnlich wie in Deutschland?
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Antwort #1 - 23.08.2004 um 09:37:16
 
hallo,

ihr koennt den ehevertrag dann auch noch spaeter in deutschland schliessen.

gruss
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Abu
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Antwort #2 - 23.08.2004 um 13:25:46
 
Zitat:
ihr koennt den ehevertrag dann auch noch spaeter in deutschland schliessen.


Sorry, daß ich widerspreche  Zwinkernd:
Ein Ehevertrag sollte immer vor der Heirat abgeschlossen werden. Häufig mag ein nachträglicher Abschluß funktionieren, aber manchmal auch nicht und dann hat man evtl. ein Problem...
Abu
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Antwort #3 - 23.08.2004 um 14:46:19
 
ich lasse mich gerne etwas besseren belehren  Zwinkernd
mir wurde jedoch immer gesagt, dass man einen ehevertrag auch im nachhinein abschliessen kann (auch noch nach 10 jahren ehe oder mehr), allerdings darf keine der parteien im jahr nach der unterzeichnung die scheidung einreichen.
dies finde ich eigentlich auch sinnvoll, denn erstens kann sich doch sehr viel im laufe eines lebens aendern (auch finanziell) und andererseits haette ich in einen ehevertrag, den ich im heimatland meines mannes abgeschlossen habe, ueberhaupt kein vertrauen bzw. meine zweifel, dass er hier ueberhaupt anerkannt wird.

gruss
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Abu
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Antwort #4 - 23.08.2004 um 16:27:58
 
Zitat:
mir wurde jedoch immer gesagt, dass man einen ehevertrag auch im nachhinein abschliessen kann (auch noch nach 10 jahren ehe oder mehr)

Rechtlich ist das kein Problem, aber was ist, wenn auf einmal der/die Partner/-in den Vertrag nicht mehr unterschreiben will? Wenn ich einen Ehevertrag abschließen will, würde ich hier auch null Risiko eingehen...

Zitat:
andererseits haette ich in einen ehevertrag, den ich im heimatland meines mannes abgeschlossen habe, ueberhaupt kein vertrauen bzw. meine zweifel, dass er hier ueberhaupt anerkannt wird.

Das kann ich nachvollziehen. Deshalb ist hier wohl ein Anwalt mit Kenntnissen in deutschem und russischem Eherecht gefragt. In diesem Zusammenhang meine ich mich zu erinnern, daß Eheverträge nach deutschen Recht einer notariellen Beurkundung bedürfen und daß diese Beurkundung im Ausland über die deutsche Botschaft erfolgen kann.

Abu
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Antwort #5 - 24.08.2004 um 11:01:26
 
Zitat:
Rechtlich ist das kein Problem, aber was ist, wenn auf einmal der/die Partner/-in den Vertrag nicht mehr unterschreiben will? Wenn ich einen Ehevertrag abschließen will, würde ich hier auch null Risiko eingehen...
Abu


na ja, kurz nach der hochzeit stehen die chancen ja wahrscheinlich noch recht gut, dass beide parteien ohne probleme den ehevertrag unterzeichnen  Zwinkernd
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Pate
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Antwort #6 - 24.08.2004 um 12:05:29
 
Auf die Gefahr hin unbeliebt zu werden Smiley

Russland ist immer noch Russland Smiley (Natürlich jetzt nicht auf deine Frau bezogen)

Daher schließe mich vollkommen der Meinung von Abu an: Wenn der Ehevertrag in Russland geschlossen werden soll, dann solltet ihr wirklich einen Anwalt und auch die Deutsche Botschaft mit einbeziehen. Sicher ist sicher.

Gruß
Bonaparte
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