Zitat:Ja das im Profil ist die PLZ von meinem Firmensitz
!!
Das hab ich mir schon so gedacht!
Zitat:... aber angenommen, die Behörde lehnt die Einbürgerung ab, genau aus dem Grund dass sie keinen Bezug zwischen mir und den Ort findet....
Na, die Begründung würde ich dann gerne sehen. Welche Einbürgerungsvoraussetzung sollte denn dabei nicht erfüllt sein (nur dies wäre schließlich ein Ablehnungsgrund)?
Zitat:- soll ich einen Anwalt einschalten und doch veruschen hier die Einbürgeung zu kriegen ...
Das Geld für den Anwalt würde ich mir erst mal sparen, es ist immer früh genug, einen Anwalt erst in einem evtl. Widerspruchsverfahren einzuschalten, und dazu müsste ja erst mal eine Ablehnung erfolgen, was ich für unwahrscheinlich halte (siehe oben).
Zitat:wie der Kollege aus Bayern??
Welchen meinst du ?
Zitat:der soll ich einfach mit Sack und Pack nach Hessen umziehen und dann dort erneuert den Antrag stellen, denn mein Arbeitgeben ist ja ohne hin dort.
Das bleibt dir natürlich selbst überlassen, aber ob sich dies nur wegen der Einbürgerung lohnt?
Zitat:Wird aber einer der Pünkte oben in irgendeiner Art negativ gesehen und würde das meinen Fall negativ betreffen???
Nein, das auf jeden Fall nicht.
Wie bereits gesagt, erst mal abwarten, ich sehe keinen Ablehnungsgrund. Was ich empfehlen würde, wäre mal ein persönliches Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter, um mit ihm die Angelegenheit mal zu erläutern.
Um es mal an einem Beispiel zu verdeutlichen: Es kommt nicht darauf an, wo die Firma ihren Sitz hat, sondern eher, von wo aus man seiner Tätigkeit nachgeht. So ist z.B. ein Nachbar von mir als Außendienstmitarbeiter bei einer Firma beschäftigt, die ihren einzigen Sitz in der Nähe von Stuttgart hat. Da muss mein Nachbar aber nur etwa alle zwei Monate mal hin, ansonsten arbeitet er, wenn er nicht gerade im Außendienst unterwegs ist, in seinem Büro zu Hause. Wenn mein Nachbar Ausländer wäre, könnte er problemlos eingebürgert werden.