Hi fons,
wenn Die den hilfreichen Charakter meines Postings
bezeifelst, will ich Dir nicht unbedingt zustimmen, aber auch nicht widersprechen. Wahrscheinlich war es echt nicht hilfreich.
Aber wirr, Unzusammenhang etc, das finde ich nicht.
Ne
VE ist ne
VE, die kann man überall abgeben, wo's, Formulare dafür gibt und ein BRD Beamter oder Angestellter mit OVD Funktionalität die abnimmt. Der Unterschreibende muss nur nachweisen, dass er für Kosten aufkommen kann, die ansonsten auf die Repuplik zurückfallen könnten; damit man ihn dann zur Not pfänden kann, dazu muss er in Deutschland wohnhaft sein.
Soweit zur
VE, der Unterschreibende muss aber nicht mit der Bezugsperson des Ausländers übereinstimmen, auch die Art des Visums ist nicht wichtig, wenn die VE zum Visum benötigt wird.
Lässt es ein Deutsches Standesamt zu, dass nun ein in im Ausland wohnhafter Deutscher eine/n AusländerIn in Deutschland heiraten kann, (man muss sich mal vorstellen, das geht nicht, wie sieht das denn aus, ist aber kein
AuslG Problem) dann sollte es auch ein Visum dafür geben.
Da nun aufgrund der allgemeinen jetzigen gesetzlichen/verordungstechnichen Lage nach der Hochzeit mit einem in D wohnhaften Deutschen in D dann auch ein Anrecht auf
AE bestehen könnte ohne Wiedeausreise des Ausländers, soll der Staat nun einen behördlichen Weg aufzeigen (proaktiv) , wie das geht, und zwar mit Vorankündigung, damit der zukünftig in Deutschland wohnnende Bezugspartner sich voll auf die Sicherung des Haushaltseinkommens und die Familiäre Gemeinschaft zusammen mit der/m EhepartnerIn konzentrieren kann. (GG)
Alles andere amtlicherseits ist schäbig, ich bin fest von meiner Meinung überzeugt und dulde da keinen Widerspruch. Gut, das ist nicht massgebend, in den Amtsstuben hat sich meine Meinung noch nicht rumgesprochen, wird das wird auch wohl nie werden, und wenn, dann gibt's dann ja schon das Zuwanderungsgesetzt, da sieht's wohl wieder anders aus,
aber das jetzige
AuslG hatte auch so Ansinnen damals,
bis es zurechtgestutzt wurde.
Wie Du dann dem nachfolgenden Posting von usapab
entnehmen kannst, sind sich die Deutschen Behörden schon allein bei der
VE noch nicht so einig, eigentlich stiften sie die Verwirrung, nicht ich, aber zumindest die erwähnte
ABH sieht's ähnlich wie ich, die Botschaft aber nicht.