Hallo,
vzatzee schrieb folgenden Unsinn:
Zitat:Nach meiner Kenntnis von vor 5 Jahren dauert es so 2-3 Wochen, vielleicht dauert es jetzt länger.
Nach meiner aktuellen Kenntnis gibt es keine festlegbare Arbeitszeit, da alle OLG´s in Deutschland andere Barbeitszeiten haben...
Zitat:Es handelt sich um ein Gerichtsverfahren, dass aber stark vereinfacht ist. Es hat auch eine Streitwert, der sich am Sozialhilfesatz des wirtschaftlichen schwächeren Partners
orientiert, so 400 Euro, macht eeh so 50 Euro Gebühren, nicht tragisch, aber bevor die nicht bezahlt sind bei der Gerichtskasse, gibt's kein Zeugnis.
Es handelt sich nicht um ein
Gerichtsverfahren! Es gibt auch keinen Streitwert. Zuständig ist auch nicht ein Gericht, sondern der Präsident des OLG als Verwaltungsbehörde der Justiz! Deshalb gibt es auch keinen Streitwert.
Zitat:Die Kammer, die das macht, ist im Allgemeinen
zuständig fuer die Erteilung von Dokumenten, die allgemeine Bürgerrechte bescheinigen. Taut z.B dieser
Steinzeitmensch (Oetzi?) auf, den sie im Eis gefunden haben, erwacht zum Leben, dann hätte er u.U Lust zu verreisen und braucht einen Reisepass, hat aber keine Gebutsurkunde. Das OLG stellt dann eine aus per Gerichtsverfahren.
In Deutschland waren die OLG´s noch
nie zuständig für die Ausstellung von Personenstandsurkunden oder von Reisepässen und sind es auch heute noch nicht.
Zitat:Gibt es ein/e AusländerIn, die aus einem Land kommt, das keine im Deutschen Sinne ordentliche Standesregistratur hat, dann ist nicht sichergetallt, dass er/sie heiratsfähig ist, dann muss das per Gerichtbeschluss festgestellt werden, dass sie das ist, wie beim Oetzi, dass er ein Mensch ist. Das ist dann im Sinne der ausländsischen Eherechts, es gelten aber abendländsiche (allerdings nicht mormonische) Sittenvorstellungen, das Gericht versucht nur die Deutsche Standesregistratur auf das Herkunftsland zu projezieren. Das Auswärtige Ämt sammelt Erkenntnisse, wie man das ermittel kann in so >100 Ländern , und teilt das den OLGs mit. Die OLGs werten das aus, und schicken ihre Mindestanforderung von Dokumenten dem
Regierunspräsidenten des Regierungsbezirks, der kaskadiert das dann an die Standesämter. Damit das Gericht nun keinen Publikumsverkerhr hat, verlangt das Standesamt die Dokumente und schickt sie ans OLG, tritt sozusagen Mittler zwischen Ehewilligen und OLG auf.
Das will ich nicht im einzelnen kommentieren. Ich bin allerding über die starke Häufung von nichtssagendem Halbwissen erstaunt.
Zitat:Im Prinzip können sich die Eheleute aber direkt an das OLG wenden. Schnell zur Grichtskasse (Paterre). Mit der Quittung zum Richter,der entscheidet u.U wesentllich schneller, braucht auch u.U. nicht alle vom Standesamt verlangten Dokumente, und das Zeugnis ist wesentlcih schneller da. (das ist nur hypotetisch, der Richter hat aber eine Rechtspfleger, der hat schon mal ein offenes Ohr für eilige) Der Rythmus der Gerichtverhandlunegn ist so etwa wöchentlich, der ganze Postweg mit den Standesämtern führt dann zu etwa drei Wochen. Aber lass es mal dabei bewenden, so nach vier Wochen macht es aber Sinn, mal beim Gericht anzurufen
Nur am Rande, die Befreiung von der Vorlage des Ehefähigkeitszeugnisses wird aufgrund eines Antrages des Standesamtes erteilt. Ein Richter ist nicht dafür zuständig. Auch stellt das OLG kein "Zeugnis" aus. Und die Gerichtskasse aller OLG´s in Deutschland ist immer im Parterre? Oh heilige Scheisse!
Wie kann man eigentlich so viel Unwissen hier
veröffentlichen?