Hi Jamesness!
Nach meiner Meinung, und da stehe ich bestimmt nicht alleine, besteht der Einbürgerungsanspruch bereits jetzt. Es ist mal wieder typisch Bayern, dies zu verneinen, nur weil die
AE befristet ist, siehe auch die Antwort von Mick und weitere Themen in diesem Forum.
Zitat:Wenn der Antrag (warum auch immer) abgelehnt wird, können Kosten entstehen. Mit welchem Betrag könnte man rechnen, wenn der Antrag angelehnt wird?
Warum sollte er abgelehnt werden, wenn der Sachbearbeiter schon angedeutet hat, dass zumindest eine Ermessenseinbürgerung möglich sei? Trotzdem: bei einer Ablehnung sind üblicherweise 3/4 der vorgesehehen Einbürgerungsgebühr fällig.
Zitat:Vor ein paar Jahren hatte ich eine kleine Ordungswidrigkeit am Hals.
Ordnungswidrigkeiten mit Geld
buße bleiben normalerweise außer Betracht. Hinderlich sind lediglich Verurteilungen zu Geld
strafe oder Freiheitsstrafe. Lediglich bei außergewöhnlich vielen oder hohen Geldbußen kann es im Bereich der Ermessenseinbürgerungen auch mal Probleme geben, ist aber eher unwahrscheinlich.
Zitat:Soll ich mich per Ermessenseinbürgerung einbürgern? Gibt's irgendwelche Nachteile bei diesem Verfahren, die ich beachten soll, bevor ich mich darauf einlasse?
Das Verfahren ist letztlich das selbe, und wenn es positiv ausgeht, auch das Ergebnis. Teurer ist es auch nicht.
Zitat:Er meinte, dass ich nur mehr Papierkramm hätte, wenn ich mich per Einmessenseinbürgerung einbürgern würde. Er sagte auch, dass es ca. 2 Jahre dauert, bis der Antrag vollständig bearbeitet wird. Es das immer so?
Das Verfahren bei der Ermessenseinbürgerung ist in der Tat etwas aufwendiger. Bei den 2 Jahren wird wohl die übliche Dauer des Entlassungsverfahrens eingerechnet sein, das ist aber auch bei einer Anspruchseinbürgerung nicht anders.