Hallo, ich habe eine Frage an die Experten. Diese wurde in ähnlicher Form zwar schon gestellt, aber in den Antworten fand ich den für mich interessanten Teil leider nicht. Der Fall:
Meine Verlobte soll mit Heiratsvisum kommen. Nach einigem Hin und Her mit sämtlichen Behörden haben wir nun die benötigten Unterlagen zusammen.
Der Konsularbeamte sagte, eine formlose Einladung, in der ich mich nach §§82-84 verpflichte, sämtliche Kosten ....bla bla .... kennt man ja..
Rückfrage bei der
ABH erbrachte: Einladung ? wozu Einladung ? Unsinn, dass sei schliesslich seine Entscheidung. Er bescheidet & prüft wenn der Antrag bei ihm vorliegt.....
ok, ich schreibe also eine formlose Einladung & zitiere darin o.g. §§
bis hierin ist die Fragestellung ähnlich einem anderen Fall in diesem thread...
meine frage nun:
wie läuft das denn ab, wenn der Antrag bei der
ABH vorliegt. Wenn der Beamte nach Einsicht meiner Unterlagen & des Visumantrages zu dem Schluß kommt, dass er die Zustimmung erteilt, genügt das ? Wie sieht so eine Zustimmung aus ? Ein einfaches ja oder nein oder muss er seine Resultate der Botschaft mitteilen? Er ist der Ansicht dass sei allein seine Sache, dass zu prüfen und ginge die Botschaft nichts an......
Weiss da jemand mehr ? Was ist denn nun wahr ? Wer darf was ?