Zitat:
Verstehe ich das richtig:
Über 30 bzw. nach der Heirat ist es undenkbar, die Eltern um Unterstützung zu bitten.
Aber auch über 30 bzw. nach der Heirat ist es voll o.k., die Allgemeinheit um Unterstützung zu bitten.
Komische Einstellung...
Abu
@Abu:
Ich wollte dich mit meiner Einstellung nicht erschrecken. Wenn ich das getan habe , tut es mir echt leid.
Aber in der Zeit, in der ích gearbeit habe, habe ich meine Steuern bezahlt und habe bis jetzt vom Staat nichts verlangt oder bekommen. Sogar wurde von meinem Brutto Gehalt Solitaritätszuschlag abgebucht. Krankenversicherung und Private Rentenversicherung bezahle ich seid Monaten aus meiner eigener Tasche.
Habe bis jetzt dem deutschen Staat keine müde Pfennig gekostet.
Wenn man BAfüg bekommt, bezahlt man auch nach dem Studium ein Teil davon wieder an dem Staat zurück. Ist immer noch besser als vom Staat Sozialhilfe zu beziehen.
BAfüg muß ich nicht bekommen, aber würde mir mein Leben erleichtern.
Seit März 2003 lebe ich in Deutschalnd, habe eine lange Zeit gebraucht eine Arbeit zu bekommen, aber nach dem ich eine Arbeit hatte, hat es auch nicht länger gedauert, da es der Firma Finanziell nicht gut ging. Mein Studium und meine Ausbildung werden leider in Deutschland nicht annerkannt, da Türkei leider kein EU Staat ist. Für eine anerkannte Ausbildung/ Umschulung bin ich mit meinem 31 Jahren zu alt. Glaub mir Abu, noch ein Mal vorzuhaben zum Studieren, macht mir auch kein Spaß, aber da ich keinen anderen Weg habe, bin ich dazu gezwungen. Ich galube, daß ist immer noch eine bessere Einstellung, statt alles vom Statt zu erwarten, und für die Zukunft nicht zu tun. Oder?
Zitat:Hallo Caya,
Zitat:BAföG § 11 Abs. 3 Nr. 2: Einkommen der Eltern bleibt ferner außer Betracht, wenn der Auszubildende bei Beginn des Ausbildungsabschnitts das 30. Lebensjahr vollendet hat
Deine Frau bekommt also elternunabhängige Förderung.
Andreas
@ Andrea:
Ich galube da habe ich mich falsch ausgedrückt. Meine Frau studiert nicht, sie arbeitet und bekommt keine Unterstützung von ihrer Familie.