Zitat:Ehrlich gesagt kann ich mir nicht vorstellen, daß die mangelnde finanzielle Sicherheit der einzige Grund für die Visumsversagung ist.
Da das Kind zu einem Ausländer nachzieht kommt ja wohl §17 der
VwV zum Tragen. Und da steht nun mal drin, dass der Unterhalt aus eigenen Mitteln gesichert sein muss.
Ein eigenständiges Schuldversprechen nach §780 BGB (müsst ich mal nachschauen, aber das habe ich soweit ich mich richtig erinnere nämlich auch für die Tochter meiner Frau abgegeben - die war zu dem Zeitpunkt allerdings erst 9) kann dabei zu den eigenen Mitteln gezählt werden. Ob so ein Schuldversprechen anerkannt wird, wenn der Abgebende nicht sicherstellen kann, tatsächlich zahlungsfähig zu sein ist natürlich fraglich -> also ist's dann wohl doch - zumindest teilweise - die fehlende finanzielle Sicherheit.
Besondere Härte wird bei einer 16-jährigen vermutlich schwierig, das ich richtig.
-> Was ist mit Adoption in RU ? Damit würde sich die Problematik erledigen - dauert wohl nur ziemlich lange?
BTW, "Sozialhilfekarriere" ... es gibt genügend Menschen (sowohl deutsche als auch Ausländer), die trotz minimalster Kenntnisse/Fähigkeiten ihren Lebensunterhalt alleine sicherstellen können. Man darf sich für "Scheiß"-Jobs dann natürlich nicht zu schade sein. Die 'weniger begabten' werden da häufig sogar lieber genommen, weil die üblicherweise weniger aufmucken.
BTW2, nach 2.5 Jahren spricht meine Frau leidlich deutsch - und die ist 'etwas' älter als 16 - und macht eine Ausbildung im EDV-Bereich. Hätte sie den Platz nicht gefunden, hätte sie vermutlich Kataloge gefaltet, da arbeiten nämlich jede Menge Ausländer(innen). Wer kein oder wenig deutsch spricht, wird also nicht zwangsläufig zum Sozialfall.