Zitat:Hi,
also in BW wurde meine Frau außerdem noch 20min lang über die freiheitliche demokratische Verfassung der BRD abgefragt, z.B. was bedeutet Föderation, wie wir der Bundespräsident gewählt um nur einige "einfache" Beispiele zu nennen!!!
Bei manchen Fragen hätte sogar ein "Deutscher" ein Problem gehabt die Frage zu beantworten.
Gerd.
Schon erstaunlich, wieviel Zeit manche Sachbearbeiter haben, kein Wunder, wenn die Verfahren mancherorts so lange dauern.
Was sollte denn passieren, wenn der Befragte keine Antwort weiß? Voraussetzung für die Einbürgerung ist zwar, dass der Bewerber:
Zitat:sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland bekennt und erklärt, daß er keine Bestrebungen verfolgt oder unterstützt, die gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziel haben oder die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Handlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, oder glaubhaft macht, daß er sich von der früheren Verfolgung oder Unterstützung derartiger Bestrebungen abgewandt hat...
dies geschieht dadurch, dass der Bewerber ein entsprechendes Formular unterzeichnet. Die Kenntnisse der Regeln des Grundgesetzes sind aber keine Voraussetzung, folglich kann bei fehlender Kenntnis auch kein Antrag abgelehnt werden.