Hallo,
das ist mein erster Beitrag in einem Forum überhaupt.
Mein Freund ist Türke, mit einer Deutschen verheiratet, aber getrennt lebend. Sie haben zwei Kinder. Die Ehe wurde im März 2001 in Deutschland geschlossen. Es war mehr oder weniger von Anfang an eine Wochenendehe, weil mein Freund, um eine Arbeitsstelle anzunehmen, im Mai 2001 in ein anderes Bundesland umzog, die Frau jedoch mit dem Kind in ihrer Heimatstadt wohnen blieb.
Die Ehe ist mittlerweile gescheitert und die Scheidung ist eingereicht. (nach dem Ablauf der zwei Jahre). Jedoch hat die Ehefrau bei ihrem Anwalt gesagt, dass die eheliche Lebensgemeinschaft weniger als zwei Jahre bestanden hat. Mein Freund hat widersprochen, seine noch-Frau hat auch eingelenkt und man hat sich auf ein gemeinsames Datum (Ende der Ehezeit) geeinigt.
Mittlerweile muss seine Aufenthaltsgenehmigung verlängert werden und die
ABH verlangt vom Familiengericht, bei dem das Scheidungsverfahren anhängig ist, eine Bescheinigung über das Datum des Eingangs des Scheidungsantrages (wurde von der Frau beantragt) und somit das Ende der ehelichen Lebensgemeinschaft/Ehezeit. Das Familiengericht sieht sich jedoch anscheinend außerstande, eine solche Bescheinigung mit Datum auszustellen; wohl, weil es Streitereien um das Datum (Ende der Ehezeit) gab. Genau dieses Datum ist der
ABH natürlich verständlicherweise wichtig.
M.E. wird das Ganze erschwert, weil zwei Bundesländer beteiligt sind bzw. die Ehe fast die ganze Zeit eine Wochenendehe war. Auch hat mein Freund im Trennungsjahr, bedingt durch den Streit mit seiner Frau, seine Kinder nicht regelmäßig besuchen können.
Muss man damit rechnen, dass die
ABH dem zuerst durch dei Ehefrau genannten, ungünstigeren Datum glaubt?
Lässt sich evtl. über die Bestimmungen des Assoziationsabkommens EU/Türkei die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis erreichen? Mein Freund hat leider das letzte Jahr nicht bei dem gleichen Arbeitgeber, jedoch mittlerweile drei Jahre in der gleichen Branche festangestellt gearbeitet.
Wir haben zwar einen Anwalt, der sich auch anbietet, neben der Scheidung auch die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zu erledigen, jedoch ist die Gebühr unglaublich hoch und wir haben den Eindruck, dass wir nicht immer so gut beraten wurden.
Leider ziemlich lang geworden, aber es gibt auch so viele Details!
Danke im voraus.