Zitat:[...] Nun lebe ich aber noch in Scheidung, hoffe dass diese bis Jahresende durch ist, würde aber gerne meinen Freund nach Saisonende im November schon zu mir einladen, zum "Probewohnen"-er soll auch meine Heimat und mein Leben kennenlernen. Ich könnte also Informationen über die Beschaffung eines Besuchsvisums gebrauchen. Und dann: gibt es überhaupt eine Möglichkeit für uns, zusammen zu leben ohne dass wir gleich heiraten müssten? Wenn nicht, muß er dann wieder ausreisen, um mit Heiratsvisum zurückzukehren? Hat jemand Ahnung ob es einfacher ist, in der Türkei zu heiraten und was das für Auswirkungen familienrechtlicher Art hat? Gemeinsame Kinder werden wir keine mehr bekommen, aber er hat eine Tochter aus seiner geschiedenen Ehe, bis zu welchem Alter könnte die "nachgeholt" werden? Wann und wie würde er eine Arbeitserlaubnis bekommen? Ich kann ihn ja nicht ewig ernähren, für ein paar Monate ist das o.k., aber ich bin meinem derzeitigen Ehemann unterhaltsverpflichtet.
Über diese rechtlichen Fragen hinaus, bin ich an einem Austausch mit Menschen interessiert, die vielleicht Ähnliches erlebt und bewältigt haben. Ich danke Euch!
Hallo bremerin,
es gäbe verschiedene Möglichkeiten eines nicht Dauerhaften Aufenthaltes. Das normale Schengenvisum bedingt, dass sein Lebensunterhalt während seines Aufenthaltes gesichert und die Rückkehrbereitschaft erkennbar ist... Es ginge auch über einen Sprachkurs, der ist allerdings schon sehr teuer und auch für diesen Aufenthalt müssen der Lebensunterhalt und Krankenversicherung gesichert sein. Das Besuchsvisum reicht zwar auch zum heiraten, aber dann könnte es passieren, dass er nochmals ausreisen muss, um mit dem "richtigen" Visum (zur Familienzusammenführung) einzureisen.
Heiraten geht sowohl in Deutschland als auch in der Türkei, aber ében erst nach Deiner Scheidung.. Der Unterschied wäre das Visum. Zum Heiraten in D. braucht man ein Visum zur Eheschließung, wobei die selben Voraussetzungen wie bei einem Besuchsvisum gelten. Dabei sollten alle erforderlichen Papiere bereits beim Standesamt liegen. Nach einer Eheschließung bestünde ein Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis und ein Visum zur Familienzusammenführung. Mit Wohnsitz in D. und Aufenthaltserlaubnis bekommt er sofortigen Zugang zum Arbeitsmarkt in Form einer Arbeitsberechtigung. Der Vorteil des Familiennachzuges nach der Eheschließung wäre, dass keine Nachweise über den ausreíchenden Lebensunterhalt mehr beigebracht werden müssen.
Wegen des Kindernachzuges siehe mal in § 20
AuslG; das ist nicht so einfach, insbesondere wenn die Mutter noch in der Türkei ist. Ab dem Alter von 16 Jahren wird es sehr schwer.
Doc 8)