Zitat:Müssen wir die einzelnen Dinge, also 1. bis 5. nacheinander bearbeiten oder können wir das auch gleichzeitig erledigen. Der "Verwaltungsapparat" (vor allem in Benin) arbeitet doch recht langssam. Für die Sorgerechtsbeantragung muß Paul auch persönlich kommen, das wäre frühestens im September.
Also fakt ist: auf das Visum zur Familienzusammenführung hat er einen Anspruch, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Das heißt, dass die Sorgerechtsentscheidung erstmal getroffen werden muß. Er kann das Visum aber schon beantragen, die Ausländerbehörde bei Dir wartet dann mit der Zustimmung bis zur Entscheidung über das Sorgerecht. Während dieses Visumverfahrens kann er aber kein anderes Visum beantragen!
Leider hab ich keine Ahnung von Familenrecht. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass Paul wirklich erst nach Deutschland muss.
Wenn er andererseits irgendein Visum bekommen könnte, und während seines rechtmäßigen Aufenthaltes die Voraussetzungen des § 23 Abs. 1
AuslG eintreten, muß er auch nicht mehr ausreisen, um das Visum zur Familienzusammenführung zu beantragen.
Die Punkte 3-5 sind natürlich erst in Deutschland möglich.
Zitat:Paul spricht noch kein Deutsch, also wird es sicher erst ein mal schwierig für ihn Arbeit zu finden, was er aber unbedingt möchte, eben um mich und Adrian unterstützen zu können. Können wir trotzdem diesen Weg gehen?
Natürlich. Ich empfehle aber, einen Deutschkurs beim örtlichen Goethe-Institut zu machen, das nächste ist glaub ich Lome oder Lagos.
http://www.goethe.de/dll/kur/wwt/deindex.htmDie Kurse sind da auch viel billiger als jeder Sprachkurs hier.
Zitat:Die Ausländerbehörde sagte mir damals, daß ich Paul nicht einladen darf, weil ich kein entsprechendes Vermögen (steckt in meinem Haus) besitze und keine Arbeit habe.
Einladen kannst Du ihn schon, aber Du kannst nicht für seinen Unterhalt bürgen. Die Verpflichtungserklärung ist beim Visum zur Familienzusammenführung aber auch nicht erforlich.
Zitat:Er meinte, daß das der Grund für die Schwierigkeiten seien und daß Paul wahrscheinlich gar kein Visum mehr erhalten würde
Ein Toristenvisum bekommt er sicherlich nicht, da die Botschaft natürlich davon ausgeht, dass er bei seinem Kind bleiben und nicht zurückkommen will, genau dafür muß er aber das Visum zur Familienzusammenführung beantragen.
Zitat: und wenn doch, daß wir damit rechnen müßten, daß Paul am Flughafen verhaftet wird.
Das ist Quatsch. Die Grenzbeamten können wohl im Zweifelsfalle auch Leuten mit Visum die Einreise verweigern, aber warum sollten sie? Wir sind doch nicht die USA.
Also ich schlag Dir vor, geh mal zum Amtsgericht und erkundige Dich, wie das mit dem gemeinsamen Sorgerecht funktioniert. Ich vermute, für die Sorgeerklärung gibt es ein Formular, das schickst Du Deinem Freund, er füllt es aus, unterschreibt vor dem Konsularbeamten auf der Botschaft und läßt das beglaubigen (Unterschriftsbeglaubigung, kostet 20 €). Bei der Gelegenheit beantragt er gleich das Visum.
Viel Glück!