Zitat: "Nach derzeitigem Kenntnisstand wird aber dem drittausländischen Ehegatten eines bisherigen EU-Mitglieds kostenlos ein Visum erteilt, mit dem es dann gar keine Probleme mehr geben sollte."
Das ist aber neu, gilt das für alle Nicht-Schengen Länder, oder nur für Bestimmte?
Für meine Frau habe ich nämlich für Tschechien noch ein Visum geholt, und bezahlt.
Im übrigen, nur so als Anmerkung, ukrainische Staatsbürger mit unbefristetem Aufenthalt für Deutschland brauchen für Polen bis 90 Tagen Kein Visum.
Hallo Björn,
das kostenlose Visum, welches ich avisiert hatte, bezog sich auf den Aufenthalt, der eigentlich auch ohne Visum möglich sein sollte, nämlich der begleitete Besuch eines Drittstaatenangehörigen, der mit seinem Ehegatten, der ein Freizügigkeitsrecht wahrnimmt, zusammen in die Beitrittsländer nach dem 01.05.2004 reist. Dabei ist zu beachten, dass der Beitrittsvertrag grundsätzlich erst ab dem 01.05.2004 angewandt werden kann, auch wenn manche Botschaft schon in Hinblick auf den Beitritt keine Visa mehr erteilt hatten, wenn sich der Visumantrag auf einen Besuch nach dem 01.05.2004 bezogen hatten.
Ich war fernerhin davon ausgegangen, dass es hier um eine Bereisung der neuen EU-Staaten geht, wobei alle Beitrittsstaaten auch Schengenländer sind, allerdings nicht den gesamten Schengenbesitzstand übernommen haben (u.a. z.B. Art. 21 SDÜ).
Ich hatte auch darauf hingewiesen, dass es auch davon abhängig ist, ob das nationale Recht des bereisten Staates einen visumfreien Aufenthalt zuläßt.
Nebenbei hat Polen m.W. die Visumpflicht für ukrainische Staatsangehörige, die keinen anderen besonderen Status für sich in Anspruch nehmen können, bereits lange vor dem Beitritt eingeführt.
Sorry, wenn ich mich dabei missverständlich ausgedrückt haben sollte.
Doc 8)